Fördermöglichkeiten
Nutze finanzielle Unterstützung für deine berufliche Entwicklung
Eine Weiterbildung ist eine Investition in deine Zukunft und sie muss nicht allein finanziert werden. Es gibt zahlreiche Förderprogramme, Zuschüsse und Prämien, die dich auf deinem Weg unterstützen.
Ob Bildungsprämie, Bildungsgutschein oder Förderung über deinen Arbeitgeber, viele Wege führen zu einer finanziellen Entlastung. Auch Unternehmen können von speziellen Programmen profitieren, wenn sie ihre Mitarbeitenden qualifizieren und langfristig binden möchten.
Bei Livento unterstützen wir dich dabei, die passende Förderung für deine Situation zu finden. Gemeinsam prüfen wir, welche Programme für dich infrage kommen, und begleiten dich bei der Antragstellung.
Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die fachliche oder überfachliche Kompetenzen stärken, die Beschäftigungsfähigkeit sichern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der anerkannten Kosten, für geringfügig Beschäftigte 80 Prozent. Die maximale Fördersumme liegt bei 4.500 Euro. Zuwendungsfähig sind Kurs- und Prüfungsgebühren ab einer Mindestausgabe von 700 Euro. Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist die Förderung derzeit ausgesetzt. Neue Anträge können aktuell nicht gestellt werden.
Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie Thüringen – Anpassungsqualifizierung (Punkt 2.1)
Gefördert werden Projekte, die zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen beitragen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Ausgaben für die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen sowie anteilige Lohn- und Gehaltskosten der Teilnehmenden während der Maßnahme.
Die Antragstellung erfolgt online und zusätzlich postalisch an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn eingehen.
Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie: 2.2 Weiterbildungsscheck
Der Freistaat Thüringen unterstützt berufliche Weiterbildungen und Projekte zur Fachkräftesicherung. Gefördert werden Qualifizierungen von Beschäftigten und Selbstständigen, individuelle Weiterbildungen über den Weiterbildungsscheck sowie Projekte zur Fachkräftegewinnung und -bindung.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss:
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bis zu 50 % der Kosten bei Qualifizierungsprojekten,
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bis zu 1.000 Euro beim Weiterbildungsscheck,
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bis zu 80 % bei Projekten zur Fachkräftebedarfsdeckung.
Der Antrag muss online und postalisch beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden – beim Weiterbildungsscheck vor Kursanmeldung, bei anderen Projekten spätestens sechs Wochen vor Beginn.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
Das Programm „Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)“ unterstützt KMU im Saarland mit Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten. Ziel ist es, Unternehmen und Mitarbeitende zu motivieren, an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen und so die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen, die der fachlichen und persönlichen Entwicklung von Beschäftigten dienen.
Ansprechpartner und Servicestelle ist die FITT gGmbH, die Unternehmen berät, Anträge bearbeitet und die Fördermittel auszahlt. Das Programm wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gefördert.
QualiScheck
Der QualiScheck unterstützt Beschäftigte in Rheinland-Pfalz bei der beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden individuell geplante Weiterbildungsmaßnahmen – auch außerhalb des betrieblichen Umfelds. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung gewährt dafür Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Pro Jahr können bis zu 1.500 Euro der Weiterbildungskosten übernommen werden. Ziel ist es, berufliche Kompetenzen zu sichern und an wirtschaftliche, technologische und ökologische Veränderungen anzupassen.
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb
„Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb“ unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler dabei, betriebliche Weiterbildungen umzusetzen und die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden zu stärken. Gefördert werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Honorare für externe Dozenten, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie zusätzliche Kinderbetreuungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der anerkannten Ausgaben, maximal 100.000 Euro.