Fördermöglichkeiten
Nutze finanzielle Unterstützung für deine berufliche Entwicklung
Eine Weiterbildung ist eine Investition in deine Zukunft und sie muss nicht allein finanziert werden. Es gibt zahlreiche Förderprogramme, Zuschüsse und Prämien, die dich auf deinem Weg unterstützen.
Ob Bildungsprämie, Bildungsgutschein oder Förderung über deinen Arbeitgeber, viele Wege führen zu einer finanziellen Entlastung. Auch Unternehmen können von speziellen Programmen profitieren, wenn sie ihre Mitarbeitenden qualifizieren und langfristig binden möchten.
Bei Livento unterstützen wir dich dabei, die passende Förderung für deine Situation zu finden. Gemeinsam prüfen wir, welche Programme für dich infrage kommen, und begleiten dich bei der Antragstellung.
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals „Meister-BAföG“) fördert die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse – darunter Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und Fachkrankenpfleger. Bei den Lehrgangskosten werden bis zu 15.000 € gefördert: 50 % als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden) und 50 % als zinsloses Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden zusätzlich 50 % des Restdarlehens erlassen. In Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss (Alleinstehende ca. 963 €/Monat). Es gibt keine Altersgrenze. Auch Studienabbrecher und Bachelorabsolventen können die Förderung erhalten. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss (DQR-Stufe 5–7) vorbereiten. Die Antragstellung ist digital über den Antragsassistenten „AFBG Digital“ möglich.
Förderhöhe: Bis zu 15.000 € Lehrgangskosten (50 % Zuschuss) + Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss
Baden-Württemberg: Fachkräfteoffensive Pflege
Förderung für Weiterbildungen und Umschulungen im Pflegebereich, besonders für Quer- und Wiedereinsteiger.
Förderhöhe: 100% der Lehrgangskosten plus Lebenshaltungszuschuss
Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die fachliche oder überfachliche Kompetenzen stärken, die Beschäftigungsfähigkeit sichern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der anerkannten Kosten, für geringfügig Beschäftigte 80 Prozent. Die maximale Fördersumme liegt bei 4.500 Euro. Zuwendungsfähig sind Kurs- und Prüfungsgebühren ab einer Mindestausgabe von 700 Euro. Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist die Förderung derzeit ausgesetzt. Neue Anträge können aktuell nicht gestellt werden.
Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)
Die Agentur für Arbeit übernimmt mit dem Bildungsgutschein die vollständigen Kosten einer beruflichen Weiterbildung – einschließlich Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswärtiger Unterbringung. Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch und die Notwendigkeit der Weiterbildung zur Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die Maßnahme und der Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein. Während der Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld weitergezahlt. Bei abschlussorientierten Maßnahmen wird zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 € gewährt. Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Förderung auch für Jobcenter-Kunden direkt über die Agentur für Arbeit.
Förderhöhe: 100 % der Weiterbildungskosten + Nebenkosten
Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit ESF-Plus-Mitteln die berufsbegleitende Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen. Der Zuschuss beträgt je nach Unternehmensgröße 50 % (Standardsatz), 60 % (KMU) oder 70 % (Kleinunternehmen) der förderfähigen Kosten – maximal 500 € pro Bildungsscheck. Für abschlussorientierte Qualifizierungen können bis zu 3.000 € gewährt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) in Schwerin gestellt werden.
Förderhöhe: 50–70 % der Kosten (max. 500 €, bei Abschlussqualifizierung max. 3.000 €)
Meisterbonus Sachsen
Der Freistaat Sachsen gewährt Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung oder gleichwertigen Fortbildungsprüfung einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 €. Die Prämie wird nach erfolgreichem Abschluss ausgezahlt und soll die berufliche Aufstiegsfortbildung im Handwerk und in anderen Berufsfeldern fördern.
Förderhöhe: 2.000 € (einmalig nach bestandener Prüfung)