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Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs): Was sie sind, wie sie funktionieren – und warum sie für die Pflege eine Chance bedeuten

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen den Pflegealltag spürbar erleichtern. Der Anspruch ist im § 40a SGB XI geregelt und richtet sich an Pflegebedürftige, die zu Hause oder in einer ambulant betreuten Wohnform leben.

DiPA können Pflegebedürftige selbst oder gemeinsam mit Angehörigen, ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen nutzen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu stärken, die Versorgung zu stabilisieren und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind DiPA?
  2. Wer hat Anspruch auf DiPA?
  3. Wie hoch ist das Budget?
  4. Was bedeutet das DiPA-Verzeichnis?
  5. Wie beantrage ich eine DiPA?
  6. Wofür eignen sich DiPA in der Praxis?
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Quellen

Was sind DiPA?

DiPA steht für digitale Pflegeanwendungen. Gemeint sind digitale Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und im Pflegealltag unterstützen. Typische Einsatzbereiche sind zum Beispiel die Unterstützung bei Organisation, Anleitung, Stabilisierung der häuslichen Versorgung oder die Förderung der Selbstständigkeit.

Anders als viele allgemeine Gesundheits-Apps sind DiPA rechtlich klar eingeordnet. Sie müssen einen pflegerischen Nutzen haben und dürfen nicht bloß allgemeine Informationen, Verwaltungsfunktionen oder reine Kommunikationsangebote abdecken.

Wer hat Anspruch auf DiPA?

Der Anspruch auf DiPA ist in § 40a SGB XI geregelt. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, die die Anwendungsbereiche der gesetzlichen Pflegeversicherung erfüllen und die jeweilige Anwendung in ihrer konkreten Versorgungssituation nutzen können.

Besonders wichtig ist: DiPA können auch in der Interaktion mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Damit werden nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch ihre Unterstützungsnetzwerke adressiert.

Wie hoch ist das Budget?

Die Pflegekasse erstattet die Kosten für DiPA und gegebenenfalls erforderliche ergänzende Unterstützungsleistungen bis zu einer Gesamthöhe von 50 Euro pro Monat. Der Anspruch umfasst nur Anwendungen, die im offiziellen DiPA-Verzeichnis gelistet sind.

Entscheiden sich Pflegebedürftige für eine Anwendung mit höheren Kosten, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Das gilt auch dann, wenn eine Anwendung zusätzliche Funktionen bietet, die über den erstattungsfähigen Umfang hinausgehen.

Bereich Leistungsumfang
DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen Bis zu 50 Euro pro Monat
Mehrkosten Von der pflegebedürftigen Person selbst zu tragen
Voraussetzung Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis des BfArM

Was bedeutet das DiPA-Verzeichnis?

Nur Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen wurden, können von der Pflegekasse erstattet werden. Das Verzeichnis wird vom BfArM veröffentlicht; dort wird auch das Antragsverfahren für Hersteller beschrieben.

Wichtig für die Praxis: Das Verzeichnis ist die entscheidende Prüfinstanz für die Erstattungsfähigkeit. Ohne Aufnahme in das Verzeichnis besteht kein Leistungsanspruch über die Pflegekasse.

Wie beantrage ich eine DiPA?

Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag der pflegebedürftigen Person über die Versorgung mit einer DiPA. Die erstmalige Bewilligung ist befristet und darf höchstens sechs Monate betragen. Innerhalb dieser Zeit prüft die Pflegekasse, ob die Anwendung tatsächlich genutzt wird und die angestrebte Zwecksetzung erreicht wird.

Ergibt die Prüfung ein positives Ergebnis, kann die Pflegekasse eine unbefristete Bewilligung erteilen. Ein erneuter Antrag ist dann nicht erforderlich. Hersteller stellen ihre Anwendungen über das BfArM-Antragsportal vor; das Verzeichnis wird veröffentlicht, sobald eine erste DiPA gelistet ist.

Wofür eignen sich DiPA in der Praxis?

DiPA sind besonders interessant, wenn Pflege zu Hause organisiert werden muss und Angehörige stark eingebunden sind. Sie können helfen, Abläufe zu strukturieren, die Versorgung zu stabilisieren oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.

  • Unterstützung bei Organisation und Alltagsstruktur.
  • Stabilisierung der häuslichen Versorgung.
  • Einbindung von Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden.
  • Ergänzung zu anderen pflegerischen Maßnahmen.

Für Pflegefachkräfte ergibt sich daraus ein neues Beratungsfeld. Wer DiPA sinnvoll erklären kann, hilft Familien dabei, digitale Unterstützung gezielt statt zufällig einzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Sind DiPA verordnungsfähig wie Medikamente?

Nein. Pflegebedürftige beantragen die Versorgung mit einer DiPA bei der Pflegekasse selbst.

Für welche Pflegegrade gibt es DiPA?

Der Anspruch richtet sich an Pflegebedürftige im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung; die konkrete Eignung hängt von der Versorgungssituation ab.

Gibt es schon viele DiPA?

Das DiPA-Verzeichnis wird vom BfArM veröffentlicht, sobald die erste DiPA gelistet ist.

Wer erhält die Kostenübernahme?

Die pflegebedürftige Person kann sich die Kosten für DiPA und gegebenenfalls ergänzende Unterstützungsleistungen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von der Pflegekasse erstatten lassen.

Quellen

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