Pflegefachkräfte sollen mehr dürfen – und das ist überfällig. Mit dem BEEP hat der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt in Richtung Stärkung der Pflegeberufe gemacht. Was konkret gilt, was noch kommt und wo Geduld gefragt ist: ein klarer Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das BEEP?
- Zwei Säulen: Befugniserweiterung und Entbürokratisierung
- Hilfsmittelempfehlung: Was jetzt schon möglich ist
- Pflegebegutachtung: Modellprojekte in der Praxis
- Was noch aussteht: Richtlinien und Umsetzung
- Was das BEEP für Tagespflegen bedeutet
- Kritische Einordnung: Chancen und offene Fragen
- Wichtige Erkenntnisse für Ihre Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das BEEP?
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – kurz BEEP – ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es zielt auf zwei Ziele gleichzeitig:
- Befugniserweiterung: Pflegefachkräfte erhalten mehr Handlungsspielraum bei Aufgaben, die bisher ärztlicher Vorbehalt waren.
- Entbürokratisierung: Bürokratische Hürden, die wertvolle Pflegezeit kosten, sollen reduziert werden.
Das Gesetz ist beschlossen – aber viele konkrete Umsetzungsdetails sind noch nicht in Richtlinien gegossen. Behalten Sie die Verlautbarungen des GKV-Spitzenverbands im Blick.
Zwei Säulen: Befugniserweiterung und Entbürokratisierung
Säule 1: Befugniserweiterung
Pflegefachkräfte sollen künftig bestimmte Tätigkeiten eigenständig ausführen dürfen:
- Wundversorgung: Eigenständige Maßnahmen bei bestimmten Wundtypen
- Diabetes-Management: Anpassungen im Rahmen bestimmter Protokolle
- Demenz-Versorgung: Erweiterte Eigenverantwortung bei der Betreuungsgestaltung
- Hilfsmittelempfehlung: Ohne Arztverordnung (mehr dazu im nächsten Abschnitt)
- Pflegebegutachtung: Pilotprojekte mit Pflegefachkräften
Säule 2: Entbürokratisierung
Weniger Dokumentation dort, wo sie keinen Mehrwert bringt – mehr Zeit für die direkte Pflege. Ziel ist es, unnötige Formulare, Doppeldokumentationen und Genehmigungsverfahren zu reduzieren.
Hilfsmittelempfehlung: Was jetzt schon möglich ist
Einer der konkreten Punkte, der bereits in der Praxis funktioniert: die Empfehlung von Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte – ohne, dass der Pflegebedürftige zuerst zum Arzt gehen muss.
| Leistungserbringer | Empfehlung möglich? |
|---|---|
| Ambulante Pflegedienste (Sachleistung) | ✅ Ja |
| Pflegeberater nach § 7a | ✅ Ja |
| Anerkannte Beratungsstellen | ✅ Ja |
| Intensivpflege-Anbieter | ✅ Ja |
| Tagespflegen | ❌ Aktuell noch nicht |
Tagespflegeeinrichtungen sind derzeit noch nicht in der Richtlinie berücksichtigt – das soll sich mit den kommenden Anpassungen im Rahmen des BEEP ändern.
Pflegebegutachtung durch Pflegefachkräfte: Modellprojekte in der Praxis
Mehrere Modellprojekte laufen deutschlandweit – in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen. Erste Ergebnisse zeigen: Pflegefachkräfte können diese Aufgabe kompetent übernehmen. Das ist wenig überraschend: Beim Medizinischen Dienst führen Pflegefachkräfte die Begutachtungen ohnehin bereits durch – seit Jahren.
Wenn Sie in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung arbeiten, informieren Sie sich, ob in Ihrer Region ein Modellprojekt läuft. Teilnahme kann wertvolle Erfahrung und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten.
Was noch aussteht: Richtlinien und Umsetzung
Das BEEP ist verabschiedet – aber viele Punkte befinden sich noch in der Richtlinienphase. Das Gesetz sagt „was“, aber die Richtlinien sagen „wie“. Konkret bedeutet das:
- Pflegefachkräfte können neue Befugnisse erst nutzen, wenn die zugehörige Richtlinie veröffentlicht ist
- Einige Bereiche (z.B. Diabetes, Demenz) sind noch nicht vollständig konkretisiert
- Schulungs- und Qualifikationsanforderungen werden in den Richtlinien festgelegt
Was das BEEP für Tagespflegen bedeutet
Tagespflegeeinrichtungen stehen beim BEEP aktuell noch etwas am Rand – aber das wird sich ändern:
1. Hilfsmittelempfehlung kommt wahrscheinlich: Die aktuelle Richtlinie schließt Tagespflegen aus. Das soll sich ändern. Dann können Tagespflege-Fachkräfte ihren Gästen direkt geeignete Hilfsmittel empfehlen.
2. Qualitätsüberprüfungen ändern sich: Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Qualitätsüberprüfungen durch den Medizinischen Dienst. Das neue System ist weniger auf Noten ausgerichtet und soll differenziertere Qualitätsinformationen liefern.
3. Bürokratieabbau wirkt sich aus: Wer weniger Zeit mit Formularen verbringt, hat mehr Zeit für die Betreuung.
„Als Pflegeberaterin kann ich Hilfsmittel schon seit 2022 empfehlen – und das macht wirklich einen Unterschied. Familien müssen nicht mehr wochenlang auf einen Arzttermin warten. Ich hoffe sehr, dass Tagespflegen dieses Recht bald auch bekommen.“ Pflegeberaterin
Kritische Einordnung: Chancen und offene Fragen
✅ Was gut ist
- Pflegeberufe werden aufgewertet
- Schnellere Versorgung (z.B. Hilfsmittel)
- Entbürokratisierung schafft Zeit
- Modellprojekte zeigen: Es funktioniert
⚠️ Was noch fehlt
- Richtlinien noch unvollständig
- Tagespflegen noch nicht berücksichtigt
- Qualifikationsanforderungen unklar
- Haftungsfragen müssen geklärt sein
Wichtige Erkenntnisse für Ihre Praxis
- Das BEEP ist Gesetz – aber noch nicht vollständig umgesetzt. Bleiben Sie informiert, was wann kommt.
- Hilfsmittelempfehlung ist für viele bereits möglich – falls Sie als Beratungsstelle oder Pflegedienst tätig sind, nutzen Sie diese Möglichkeit.
- Tagespflegen kommen als nächstes – bereiten Sie sich vor, indem Sie das Thema kennen.
- Modellprojekte sind wertvoll – Teilnahme stärkt Kompetenz und positioniert Ihre Einrichtung als innovativ.
- Entbürokratisierung braucht aktive Begleitung – bringen Sie Ihre praktischen Erfahrungen in Verbände ein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf meine Pflegefachkraft jetzt eigenständig Medikamente anpassen?
Nein, das ist nicht Teil des BEEP in seiner aktuellen Form. Befugniserweiterungen betreffen vor allem Hilfsmittelempfehlung, Wundversorgung und Pflegebegutachtung – nicht die eigenständige Medikation.
Wann kann ich als Tagespflege Hilfsmittel empfehlen?
Das steht noch nicht fest. Die aktuelle Richtlinie schließt Tagespflegen noch aus. Verfolgen Sie die Verlautbarungen des GKV-Spitzenverbands.
Brauche ich eine Zusatzqualifikation für die neuen Befugnisse?
Das hängt vom jeweiligen Bereich ab und wird in den jeweiligen Richtlinien geregelt. Für die Hilfsmittelempfehlung reicht in der Regel die Qualifikation als Pflegefachkraft.
Wo finde ich aktuelle Informationen zum BEEP und den Richtlinien?
Beim GKV-Spitzenverband, beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) sowie bei den einschlägigen Pflegeverbänden (z.B. DBfK, Caritas, AWO).
Bereit, die neuen Möglichkeiten kompetent zu nutzen?
Das BEEP stärkt Pflegefachkräfte – aber Stärke braucht fundiertes Wissen. Wer die neuen Regelungen versteht und sicher anwenden kann, ist in der Pflege von morgen unverzichtbar.

