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Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die fachliche oder überfachliche Kompetenzen stärken, die Beschäftigungsfähigkeit sichern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der anerkannten Kosten, für geringfügig Beschäftigte 80 Prozent. Die maximale Fördersumme liegt bei 4.500 Euro. Zuwendungsfähig sind Kurs- und Prüfungsgebühren ab einer Mindestausgabe von 700 Euro. Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist die Förderung derzeit ausgesetzt. Neue Anträge können aktuell nicht gestellt werden.

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Am Ende zählt der Nachweis

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Gültig bis 31.08.2026, einmalig je Einrichtung, einlösbar im Warenkorb, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.