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Hygienebeauftragte vs. Hygienefachkraft: Unterschied

📌 Kurz gesagt
Eine Hygienefachkraft hat eine staatlich geregelte Fachweiterbildung nach Landesrecht absolviert – meist rund zwei Jahre berufsbegleitend mit 720 bis 900 Stunden Theorie plus Praxiseinsätzen – und berät die Einrichtungsleitung. Eine Hygienebeauftragte in der Pflege ist eine Mitarbeiterin der Einrichtung mit einer kürzeren Fortbildung (je nach Land und Curriculum etwa 40 bis 80 Unterrichtseinheiten), die die Hygiene im Alltag umsetzt und kontrolliert. Rechtsgrundlage ist für Krankenhäuser § 23 IfSG, für vollstationäre Pflegeeinrichtungen § 35 Abs. 3 IfSG – die Details legen die Bundesländer per Verordnung fest.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Hygienebeauftragte, was eine Hygienefachkraft?
  2. Der Unterschied auf einen Blick
  3. Welche Rechtsgrundlagen gelten?
  4. Was gilt in den Bundesländern – und in Sachsen-Anhalt?
  5. Welche Aufgaben hat eine Hygienebeauftragte in der Pflege?
  6. Wie viele Stunden dauert die Weiterbildung?
  7. Was gilt für ambulante Pflegedienste?
  8. So gehst du vor
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Was ist eine Hygienebeauftragte, was eine Hygienefachkraft?

Beide Rollen sorgen dafür, dass Infektionen in der Pflege verhindert werden. Sie unterscheiden sich aber deutlich in Qualifikation, Verantwortung und Zeitaufwand. Wer die Begriffe verwechselt, bucht schnell die falsche Weiterbildung.

Eine Hygienefachkraft (HFK) ist eine Pflegefachperson mit einer staatlich geregelten Fachweiterbildung in Hygiene und Infektionsprävention. Die Weiterbildung ist in Landesverordnungen geregelt und endet mit einer staatlichen Prüfung. Die Hygienefachkraft berät Leitung und Team, bewertet das infektionshygienische Risiko und wirkt am Hygieneplan mit. Sie kann intern angestellt oder extern beauftragt sein.

Eine Hygienebeauftragte in der Pflege (auch „hygienebeauftragte Pflegefachkraft“ oder im Krankenhaus „Link Nurse“) ist eine Mitarbeiterin der eigenen Einrichtung. Sie hat eine deutlich kürzere Fortbildung absolviert und ist das Bindeglied zwischen Hygienefachkraft und Team. Sie achtet im Alltag darauf, dass der Hygieneplan tatsächlich gelebt wird.

Hygienebeauftragte vs. Hygienefachkraft: Der Unterschied auf einen Blick

Merkmal Hygienefachkraft (HFK) Hygienebeauftragte in der Pflege
Rolle Fachliche Beratung von Leitung und Team, Risikobewertung, Hygieneplan, Ausbruchsmanagement Umsetzung und Kontrolle im Alltag, Ansprechperson im Team, Mitwirkung an Schulungen
Qualifikation Staatlich geregelte Fachweiterbildung nach Landesrecht mit staatlicher Prüfung Fortbildung, je nach Land und Curriculum ca. 40–80 Unterrichtseinheiten
Typischer Umfang Rund 2 Jahre berufsbegleitend; z. B. Brandenburg 900 Std. Theorie + 850 Std. Praxis, NRW 720 Std. Theorie + 1.155 Std. Praxis Brandenburg: mind. 40 UE à 45 Min.; DGKH-Leitlinie: mind. 80 UE
Zugang Pflegefachberuf und in der Regel mind. 2 Jahre Berufserfahrung (Sachsen-Anhalt im Krankenhausbereich: 3 Jahre) z. B. Brandenburg: Pflegefachberuf + mind. 2 Jahre Berufserfahrung
Anstellung Intern oder extern (Beratung) Beschäftigte der Einrichtung
Fortbildungspflicht (Beispiel Brandenburg) Mindestens jährlich Mindestens alle zwei Jahre

Wichtig: Die Zahlen in der Tabelle sind Beispiele aus einzelnen Ländern und Fachgesellschaften. Eine bundeseinheitliche Stundenzahl gibt es nicht.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für Hygienebeauftragte und Hygienefachkräfte?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trennt klar zwischen Krankenhaus und Pflege. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick, welcher Paragraf für deine Einrichtung gilt.

§ 23 IfSG – Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen

§ 23 Abs. 8 IfSG verpflichtet die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen mit krankenhausvergleichbarer medizinischer Versorgung, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken unter anderem die personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern sowie die Bestellung hygienebeauftragter Ärztinnen und Ärzte zu regeln.

§ 35 IfSG – Pflege und Eingliederungshilfe

§ 35 Abs. 1 IfSG erfasst vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie ambulante Pflegedienste und vergleichbare Anbieter. Sie müssen infektionspräventive Maßnahmen nach dem Stand der medizinischen und pflegerischen Wissenschaft sicherstellen und Hygienepläne mit innerbetrieblichen Verfahrensweisen festlegen.

Die Formulierung „Die Einhaltung wird vermutet, wenn die KRINKO-Empfehlungen beachtet werden“ ist grundsätzlich richtig, sollte aber präzisiert werden: Die Vermutung bezieht sich auf die Einhaltung des Standes der medizinischen oder pflegerischen Wissenschaft im Hinblick auf die Infektionsprävention bei medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen.

Welche Rolle spielen die KRINKO-Empfehlungen?

Die KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ (2023) beschreibt Bedarf und Qualifikation von Hygienepersonal vor allem für Krankenhäuser. Für hygienebeauftragte Pflegekräfte im Krankenhaus nennt sie einen Kurs von 40 Stunden nach DGKH-Curriculum und mindestens eine Person pro Station. Für Heime verweist sie auf die eigene KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ (2005). Wichtig: KRINKO-Empfehlungen sind selbst keine unmittelbar verbindlichen Rechtsnormen; sie entfalten aber über die gesetzliche Vermutungsregelung erhebliche praktische und rechtliche Relevanz.

Was gilt in den Bundesländern – und in Sachsen-Anhalt?

Weil die Länder zuständig sind, unterscheiden sich die Regeln teils erheblich. Diese Beispiele zeigen die Spannweite:

Land Regelung Geltungsbereich Kernaussagen
Brandenburg Brandenburgische Pflegehygieneverordnung (BbgPflegeHygV) vom 30.09.2024 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach SGB XI und vergleichbare Einrichtungen Mind. eine hygienebeauftragte Pflegefachkraft, Grundkurs mind. 40 UE, Fortbildung alle 2 Jahre; regelmäßige Beratung durch eine Hygienefachkraft
Sachsen-Anhalt Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO LSA) vom 26.03.2012 Krankenhäuser, ambulantes Operieren, Vorsorge/Reha, Dialyse, Tageskliniken – nicht Pflegeheime HFK: Pflegefachberuf, mind. 3 Jahre Berufserfahrung, Weiterbildung mind. 720 Std. (12 Monate Vollzeit / 24 Monate Teilzeit); Hygienebeauftragte in der Pflege als Multiplikatoren auf Stationen
Sachsen Sächsische Krankenhaushygieneverordnung (SächsMedHygVO) Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen Keine eigenen Vorgaben für vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Bremen Pflegehygieneverordnung in Vorbereitung (laut Bürgerschafts-Drucksache 21/1316 vom 25.08.2025) Vollstationäre Pflege und Eingliederungshilfe Hygienebeauftragte muss eigenes Personal sein; HFK-Beratung auch extern möglich

Was gilt konkret in Sachsen-Anhalt?

Die MedHygVO LSA gilt nur für Krankenhäuser und die oben genannten medizinischen Einrichtungen. Für Altenpflegeheime und ambulante Dienste in Sachsen-Anhalt ist sie nicht einschlägig. Eine eigene Landesverordnung nach § 35 Abs. 3 IfSG für vollstationäre Pflegeeinrichtungen konnten wir bei unserer Recherche (Stand: Oktober 2026) nicht finden. Maßgeblich bleiben dann § 35 Abs. 1 IfSG, die KRINKO-Empfehlungen und der Rahmenhygieneplan für Alten- und Altenpflegeheime des Landes. Dieser empfiehlt, dass die Leitung eine Hygienebeauftragte oder eine Hygienekommission bestellt.

Unser Rat: Frag beim zuständigen Gesundheitsamt nach dem aktuellen Stand, bevor du eine Weiterbildung buchst. Verordnungen können sich schnell ändern.

💡 Tipp aus der Praxis
Gesundheitsämter prüfen bei Begehungen gern, ob die Hygienebeauftragte schriftlich benannt ist, wie viel Zeit sie dafür hat und wann sie zuletzt fortgebildet wurde. Lege diese drei Nachweise in einem Ordner ab – das spart dir bei der nächsten Begehung viel Stress.

Welche Aufgaben hat eine Hygienebeauftragte in der Pflege?

Die Hygienebeauftragte ist die „Hygiene-Ansprechpartnerin“ im Alltag. Typische Aufgaben laut Landesverordnungen und Fachempfehlungen sind:

  • die Umsetzung des Hygieneplans in Risikobereichen kontrollieren, etwa bei Händehygiene, Wundversorgung oder Kathetern,
  • bei der Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans mitwirken,
  • Kolleginnen und Kollegen anleiten und bei Schulungen mitwirken,
  • bei Ausbrüchen (z. B. Noro- oder Influenza-Ausbruch) unterstützen,
  • Begehungen mit Hygienefachkraft oder Gesundheitsamt begleiten,
  • Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige zu Hygienefragen informieren.

Die Hygienefachkraft übernimmt dagegen die fachliche Gesamtbewertung: Sie ermittelt das infektionshygienische Risikoprofil, berät die Leitung und plant Schulungskonzepte.

Wie viel Zeit braucht eine Hygienebeauftragte im Alltag?

Gesetzlich ist meist nur eine Freistellung „im erforderlichen Umfang“ vorgeschrieben. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hält für Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen mindestens einen Arbeitstag pro Monat für sinnvoll. Für die Beratung durch eine Hygienefachkraft empfiehlt die DGKH in Einrichtungen, die eine Pflegehygieneverordnung erfüllen müssen, mindestens 16 Stunden pro Jahr – abhängig von Bettenzahl und durchschnittlichem Pflegegrad auch deutlich mehr.

Wie viele Stunden dauert die Weiterbildung?

Hygienebeauftragte in der Pflege: 40 oder 80 Unterrichtseinheiten?

Hier gibt es keine bundesweite Vorgabe. Die Brandenburgische Pflegehygieneverordnung verlangt einen Grundkurs mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die aktuelle DGKH-Leitlinie „Hygienebeauftragte(r) in stationärer und ambulanter Pflege“ (Stand 2024) empfiehlt mindestens 80 Unterrichtseinheiten: 60 UE in (Video-)Präsenz plus 20 UE für vier praxisorientierte Hausarbeiten. Laut DGKH ist dafür eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in der Pflege nötig.

Prüfe also immer, welche Vorgabe dein Land oder dein Gesundheitsamt ansetzt. Ein Kurs mit 80 UE erfüllt in der Regel auch eine 40-UE-Vorgabe – umgekehrt nicht.

Hygienefachkraft: rund zwei Jahre Fachweiterbildung

Die Weiterbildung zur Hygienefachkraft ist deutlich umfangreicher. Zwei Beispiele aus Landesrecht:

  • Brandenburg (HygWBV 2017): berufsbegleitend mindestens zwei Jahre, 900 Stunden Theorie (davon 100 Stunden Selbststudium) und 850 Stunden Praxis, staatliche Prüfung.
  • Nordrhein-Westfalen (WeiVHygPfl): zwei Jahre, mindestens 720 Stunden Theorie und 1.155 Stunden Praxis unter Anleitung.

Die MedHygVO LSA verlangt für Hygienefachkräfte in Krankenhäusern eine Weiterbildung von mindestens 720 Stunden, 12 Monate in Vollzeit oder 24 Monate in Teilzeit.

Was gilt für ambulante Pflegedienste?

Auch ambulante Pflegedienste müssen nach § 35 Abs. 1 IfSG Hygienepläne führen und unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Verordnungsermächtigung in § 35 Abs. 3 IfSG zu Hygienebeauftragten und Hygienefachkräften betrifft aber nur vollstationäre Einrichtungen. Eine gesetzliche Pflicht zu einer Hygienebeauftragten ergibt sich für ambulante Dienste daraus nicht automatisch.

In der Praxis benennen viele Dienste trotzdem eine Hygienebeauftragte. Die DGKH-Leitlinie richtet sich ausdrücklich auch an die ambulante Pflege. Das erleichtert die Umsetzung des Hygieneplans und die Qualitätsprüfung.

Praxisbeispiel: Sandra wird Hygienebeauftragte

Beispiel: Sandra ist seit vier Jahren Pflegefachfrau in einem Pflegeheim mit 80 Plätzen. Nach einem Norovirus-Ausbruch fragt die Einrichtungsleitung, ob sie „die Hygiene übernehmen“ möchte. Sandra klärt zuerst: Gemeint ist die Rolle der Hygienebeauftragten, nicht die zweijährige Fachweiterbildung. Eine externe Hygienefachkraft berät das Haus bereits. Sandra besucht einen Kurs, wird schriftlich benannt und erhält einen festen Tag pro Monat für ihre Hygieneaufgaben.

So gehst du vor: In 5 Schritten zur Hygienebeauftragten

  1. Rolle klären: Braucht deine Einrichtung eine Hygienebeauftragte (Alltag) oder eine Hygienefachkraft (Beratung)? Oft sind es beide.
  2. Landesrecht prüfen: Frag beim Gesundheitsamt oder der Heimaufsicht nach der aktuell geltenden Verordnung und der geforderten Stundenzahl.
  3. Voraussetzungen checken: Pflegefachberuf und in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
  4. Kurs auswählen: Achte auf den Umfang (40 oder 80 UE), das Curriculum und einen Abschlussnachweis.
  5. Benennung und Freistellung festhalten: Schriftliche Benennung, Zeitkontingent und Fortbildungsplan dokumentieren.

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Du willst auch wissen, welche anderen Beauftragten deine Einrichtung braucht? Dann lies unseren Überblick Beauftragte in der Pflege: Wer ist Pflicht?.

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Häufige Fragen zu Hygienebeauftragten und Hygienefachkräften

Was ist der Unterschied zwischen Hygienebeauftragter und Hygienefachkraft?

Die Hygienefachkraft hat eine staatlich geregelte, rund zweijährige Fachweiterbildung und berät die Einrichtungsleitung fachlich. Die Hygienebeauftragte ist eine Mitarbeiterin der Einrichtung mit einer kürzeren Fortbildung von etwa 40 bis 80 Unterrichtseinheiten. Sie setzt die Hygiene im Alltag um und kontrolliert sie.

Braucht jedes Pflegeheim eine Hygienebeauftragte?

Das hängt vom Bundesland ab. § 35 Abs. 3 IfSG verpflichtet die Länder, die personelle Ausstattung vollstationärer Pflegeeinrichtungen mit hygienebeauftragten Pflegefachkräften oder Hygienefachkräften per Verordnung zu regeln. Brandenburg schreibt zum Beispiel mindestens eine hygienebeauftragte Pflegefachkraft pro Einrichtung vor.

Wie lange dauert die Weiterbildung zur Hygienebeauftragten in der Pflege?

Eine bundesweite Stundenzahl gibt es nicht. Brandenburg verlangt mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die DGKH-Leitlinie (Stand 2024) empfiehlt mindestens 80 Unterrichtseinheiten inklusive Hausarbeiten.

Wie lange dauert die Weiterbildung zur Hygienefachkraft?

In der Regel rund zwei Jahre berufsbegleitend. Brandenburg sieht zum Beispiel 900 Stunden Theorie und 850 Stunden Praxis vor, Nordrhein-Westfalen 720 Stunden Theorie und 1.155 Stunden Praxis. Am Ende steht eine staatliche Prüfung.

Gilt die Hygieneverordnung in Sachsen-Anhalt auch für Pflegeheime?

Nein. Die MedHygVO LSA von 2012 gilt für Krankenhäuser, ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken. Für Pflegeheime gelten § 35 IfSG, die KRINKO-Empfehlungen und der Rahmenhygieneplan des Landes. Den aktuellen Stand klärst du am besten mit deinem Gesundheitsamt.

Müssen ambulante Pflegedienste eine Hygienebeauftragte haben?

Ambulante Dienste müssen nach § 35 Abs. 1 IfSG Hygienepläne führen. Die Verordnungsermächtigung zu Hygienebeauftragten in § 35 Abs. 3 IfSG betrifft jedoch nur vollstationäre Einrichtungen. Viele Dienste benennen trotzdem freiwillig eine Hygienebeauftragte, weil das die Umsetzung des Hygieneplans erleichtert.

Wie oft muss sich eine Hygienebeauftragte fortbilden?

Das regelt das jeweilige Land. In Brandenburg müssen sich hygienebeauftragte Pflegefachkräfte mindestens alle zwei Jahre fortbilden, Hygienefachkräfte mindestens jährlich. Andere Länder können abweichende Intervalle festlegen.

Kann ich als Hygienebeauftragte später Hygienefachkraft werden?

Ja, aber nur über die eigenständige Fachweiterbildung nach Landesrecht. Die Fortbildung zur Hygienebeauftragten ersetzt diese nicht. Ob einzelne Inhalte angerechnet werden, entscheidet die Weiterbildungsstätte nach den Regeln deines Landes.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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