Die Agentur für Arbeit übernimmt mit dem Bildungsgutschein die vollständigen Kosten einer beruflichen Weiterbildung – einschließlich Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswärtiger Unterbringung. Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch und die Notwendigkeit der Weiterbildung zur Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die Maßnahme und der Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein. Während der Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld weitergezahlt. Bei abschlussorientierten Maßnahmen wird zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 € gewährt. Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Förderung auch für Jobcenter-Kunden direkt über die Agentur für Arbeit.
Förderhöhe: 100 % der Weiterbildungskosten + Nebenkosten