Über das Qualifizierungschancengesetz erhalten Unternehmen Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt ihrer Beschäftigten. Die Förderung richtet sich besonders an Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Strukturwandel, Digitalisierung oder Fachkräftemangel betroffen sind. Die Förderhöhe ist nach Unternehmensgröße gestaffelt: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende) erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt. KMU (10–249 MA) erhalten bis zu 50–100 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss. Größere Unternehmen (250–2.499 MA) erhalten bis zu 25 % auf beides. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und AZAV-zertifiziert sein. Ein Sammelantrag für mehrere Beschäftigte in identischen Maßnahmen ist möglich. Die Beratung erfolgt kostenlos über den Arbeitgeber-Service (Tel. 0800 4 555520).
Förderhöhe: 25–100 % der Lehrgangskosten + Arbeitsentgeltzuschuss (je nach Unternehmensgröße)