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Pflegereform 2026: Das PNOG im Überblick

Aus Pflegegeld wird Entlastungsbudget, die Verhinderungspflege verschwindet und für einen Pflegegrad brauchst du künftig mehr Punkte. Die Pflegereform 2026 stellt das Leistungsrecht der Pflegeversicherung neu auf. Hier erfährst du, was sich ändert, ab wann es gilt und was du noch 2026 erledigen solltest.

Stand dieses Beitrags: 30.09.2026. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des PNOG. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Beträge und Termine können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Dieser Leitfaden gibt dir einen klaren Überblick über das Pflegeneuordnungsgesetz. Du erfährst, welche Leistungen neu heißen, welche Beträge sich ändern und welche Stichtage zählen. Dazu bekommst du die Auswirkungen getrennt nach Einrichtung, Pflegedienst, Betreuungsdienst und Privatperson. So kannst du die richtigen Weichen stellen, solange noch das alte Recht gilt.

Kostenlose Fachinformation: Das PNOG auf 11 SeitenAlle Änderungen im Vergleich alt und neu, der Zeitstrahl und die Auswirkungen je Zielgruppe als PDF zum Ausdrucken und Weitergeben ans Team.

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1. Das PNOG in 60 Sekunden

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30.09.2026 beschlossen. Die Reform verfolgt zwei Ziele: Sie soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und das Leistungsrecht vereinfachen. Laut Entwurf droht sonst ein Defizit von rund 7,6 Mrd. € im Jahr 2027 und rund 15,4 Mrd. € im Jahr 2028.

Die fünf Kernstücke:

  • Vier Budgets statt vieler Einzelleistungen: Sachleistungs-, Entlastungs-, Überbrückungs- und Sozialraumbudget
  • Strengere Schwellenwerte für die Pflegegrade bei Anträgen ab 01.01.2027
  • Kein Entlastungsbetrag mehr in Pflegegrad 1
  • Pflegebegleitung statt Beratungseinsätzen ab 2029
  • Kinderlosenzuschlag steigt um 0,3 Punkte auf 0,9 Punkte

Der Beitragssatz selbst bleibt bei 3,6 %.

Anwendung

  1. Kläre für dich, zu welcher Gruppe du gehörst (Einrichtung, Dienst, Angehörige, Beitragszahler).
  2. Springe direkt zum passenden Abschnitt weiter unten.
  3. Markiere dir die Stichtage 01.01.2027, 01.01.2028 und 01.01.2029.

2. Zeitstrahl: ab wann gilt was

Das PNOG tritt in drei Stufen in Kraft. Der Großteil gilt ab 1. Januar 2027.

Stichtag Was startet
30.09.2026 Kabinettsbeschluss
01.01.2027 Budgets, neue Pflegegrad-Schwellen, Kinderlosenzuschlag, höhere Beitragsbemessungsgrenze
2027 (Übergang) Akutversorgung über zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste
01.07.2027 Vergabe aus dem 2-Mrd.-Digitalförderprogramm startet
01.01.2028 Notdienst (§ 39a) regulär, Akut-Kurzzeitpflege, PV-Beiträge für Minijobs, Zuschlag für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner, Transformationsstellenanteile (bis 2032)
31.12.2028 Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 laufen aus
01.01.2029 Pflegebegleitung (§ 7c), jährliche Dynamisierung

3. Häusliche Pflege: vier Budgets statt vieler Einzelleistungen

Die größte Umstellung betrifft die häusliche Pflege. Bekannte Begriffe wie Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag verschwinden. An ihre Stelle treten vier Budgets.

Bisher (2026) Neu laut PNOG Ab
Pflegesachleistung (§ 36): PG 2 bis 5 = 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € Sachleistungsbudget: 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 €; deckt auch geplante Abwesenheit der Pflegeperson ab 01.01.2027
Pflegegeld (§ 37): PG 2 bis 5 = 347 / 599 / 800 / 990 € Entlastungsbudget: 380 / 630 / 890 / 1.080 €; enthält Ersatzpflege und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel 01.01.2027
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € Überbrückungsbudget: 2.285 € pro Jahr, nur für Akut-Notdienst und Kurzzeitpflege 01.01.2027
Entlastungsbetrag (§ 45b): 131 € für PG 1 bis 5, ansparbar Sozialraumbudget: nur PG 2 bis 5, 175 € (unter 25 Jahren 300 €), nur für anerkannte Alltagsangebote, kein Ansparen 01.01.2027
Umwandlungsanspruch: bis 40 % der Sachleistung entfällt 01.01.2027
Verbrauchs-Pflegehilfsmittel: bis 42 € separat eigener Anspruch entfällt, im Budget enthalten 01.01.2027

Unverändert bleiben die Kombinationsleistung (§ 38) und die Tages- und Nachtpflege (§ 41), die weiterhin zusätzlich und ohne Anrechnung läuft.

Neu: Hilfe in Akutsituationen

Bisher gab es keine eigene Leistung, wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt. Das PNOG schafft zwei neue Wege:

  • Notdienst in der ambulanten Pflege (§ 39a): 2027 übergangsweise durch zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste, ab 01.01.2028 regulär. Bezahlt wird aus dem Überbrückungsbudget.
  • Akut-Kurzzeitpflege (§ 42 Abs. 4): ab 01.01.2028. Einrichtungen mit festen Akut-Plätzen bekommen Vorhaltekosten anteilig erstattet (§ 88b, bis 2032).

Weitere Details, die im Alltag zählen

  • Abtretung (§ 35b neu): Tritt eine pflegebedürftige Person Ansprüche an einen Anbieter ab, wird das erst wirksam, wenn sie es der Pflegekasse anzeigt.
  • Kinder- und Jugendhospiz: Das Pflegegeld ruht nicht mehr, sondern wird 8 Wochen weitergezahlt.
BeispielFrau K. hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter gepflegt. Bisher bekam sie 599 € Pflegegeld plus 42 € für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel. Ab 2027 erhält sie 630 € Entlastungsbudget, aus dem sie auch die Handschuhe und Bettschutzeinlagen bezahlt. Unterm Strich bleibt ihr weniger als vorher.

Anwendung

  1. Rechne für jede betreute Person die alten und neuen Beträge nebeneinander.
  2. Prüfe, welche Leistungen bisher über Verhinderungspflege liefen.
  3. Plane, wie Ersatzpflege ab 2027 finanziert wird.

Das Sachleistungsbudget steigt um 93 bis 231 € im Monat, das Entlastungsbudget um 31 bis 90 €. Das klingt nach mehr Geld. Weil aber Hilfsmittel und Ersatzpflege künftig darin stecken, lohnt sich eine ehrliche Einzelrechnung.

4. Pflegegrade: strengere Schwellen, Aus für den Entlastungsbetrag in PG 1

Für Anträge ab 01.01.2027 gelten höhere Punktschwellen. Wer heute knapp an der Grenze liegt, kann ab 2027 einen Pflegegrad niedriger landen.

Pflegegrad Bisher ab Neu ab
PG 1 12,5 Punkte 15 Punkte
PG 2 27 Punkte 30 Punkte
PG 3 47,5 Punkte 50 Punkte
PG 4 70 Punkte 70 Punkte
PG 5 90 Punkte 90 Punkte

Zusätzlich werden die Punktkorridore in der Modulbewertung strenger, vor allem in Modul 4 (Selbstversorgung), Modul 1 und Modul 6. Beispiel: Eine „erhebliche“ Beeinträchtigung in Modul 4 gilt erst ab 10 statt 8 Punkten.

Pflegegrad 1 verliert den Geldbetrag

Neue Pflegebedürftige mit PG 1 erhalten ab 2027 keinen Entlastungsbetrag und im Heim keinen Zuschuss mehr. Wer den Betrag schon 2026 bezieht, hat Bestandsschutz. Stattdessen gibt es Beratung, später Pflegebegleitung, Hilfsmittel, Zuschüsse zum Wohnumfeld und digitale Pflegeanwendungen (DiPA).

Was sich bei der Begutachtung ändert

  • Bestehende Pflegegrade bleiben bis zur nächsten Begutachtung. Allein wegen der neuen Schwellen verliert niemand seinen Pflegegrad (§ 142b).
  • Befristungen sollen häufiger werden, wenn eine Verbesserung wahrscheinlich ist.
  • Reha-Empfehlung: Der Medizinische Dienst muss begründen, wenn er keine ausspricht.
  • Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen: vom 01.01. bis 30.04.2027 ausgesetzt, außer bei besonderer Dringlichkeit.
BeispielHerr M. kommt bei einer Einschätzung auf rund 28 Punkte. Stellt er den Antrag im Dezember 2026, reicht das für PG 2. Ab Januar 2027 wäre es nur PG 1, also ohne Sachleistung und ohne Geldbetrag.

Anwendung

  1. Identifiziere Grenzfälle in deinem Umfeld oder bei deinen Klienten.
  2. Stelle Anträge für diese Fälle noch 2026. Maßgeblich ist das Recht am Antragstag.
  3. Rechne ab Januar 2027 mit längeren Bearbeitungszeiten.

5. Beratung: von Beratungseinsätzen zur Pflegebegleitung

Die bekannten Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 laufen noch bis 31.12.2028. In den Jahren 2027 und 2028 kommen bis zu zwei zusätzliche Beratungen in den ersten drei Monaten für PG 1 bis 3 hinzu. Jede zweite Beratung darf per Video stattfinden.

Ab 01.01.2029 ersetzt die Pflegebegleitung (§ 7c) die Pflegeberatung nach § 7a:

  • Erstbesuch nach dem ersten Pflegegrad
  • Versorgungsplan und Fallmanagement
  • Organisation je Kreis, bevorzugt in Pflegestützpunkten
  • Pflicht bei Pflegegeldbezug: einmal jährlich ein Besuch zu Hause
  • Wer den Besuch nicht abruft, riskiert eine Kürzung und im Wiederholungsfall den Entzug des Pflegegeldes

Außerdem neu: Das Pflege-Cockpit als freiwilliges digitales Portal je pflegebedürftiger Person und ein Präventions-Check ab 60 beim Check-up (§ 25 Abs. 2a SGB V), sobald die G-BA-Richtlinie steht.

Die Pflegekassen können Aufgaben der Pflegebegleitung an Dritte übertragen. Für Dienste mit gut qualifiziertem Personal kann daraus eine neue Rolle entstehen.

6. Was das PNOG für stationäre Einrichtungen bedeutet

Für Heime bringt die Reform neue Erlösquellen, aber auch einen engeren Rahmen bei den Personalkosten.

Chancen

  • Akut-Kurzzeitpflege ab 2028: Wer feste Akut-Plätze zusagt, bekommt Leerstandskosten anteilig erstattet (2028 bis 2032). Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands kommt bis 31.10.2027.
  • Transformationsstellenanteile ab 2028: Bis zu 10 % des Personalkorridors nach § 113c können als Geldwert für entlastende Technik verhandelt werden. Voraussetzung: Das System steht im Katalog des Kompetenzzentrums (erstmals 30.09.2027).
  • Technik im Pflegesatz: Kosten betriebsnotwendiger digitaler Systeme sind ausdrücklich vergütungsfähig.
  • Digitalförderung: zusätzliches Programm über 2 Mrd. €, Vergabe ab 01.07.2027. Der bisherige Zuschuss bis 12.000 € je Einrichtung bleibt.
  • Rückstufungsbonus: 3.085 € je Bewohnerin oder Bewohner, die durch aktivierende Pflege in einen niedrigeren Pflegegrad kommen. Automatisch und ohne Rückzahlung.
  • Innovationsregel (§ 75a): Abweichungen vom Landesrahmenvertrag, etwa beim Personalmix, für bis zu drei Jahre verhandelbar.

Risiken und Pflichten

  • Lohnrahmen: 2027 bis 2029 werden die regional üblichen Entlohnungsniveaus nur mit der GKV-Veränderungsrate fortgeschrieben. Wer „regional üblich“ zahlt, bekommt höhere Personalkosten nur bis zu dieser Rate refinanziert. Tarifgebundene Häuser bleiben geschützt.
  • Niedrigere Einstufung bei Neuzugängen: senkt den Leistungsbetrag nach § 43 und erhöht Eigenanteile.
  • PG 1 im Heim: kein Zuschuss mehr für Neuzugänge.
  • Betreuungskräfte nach § 43b: Der Bund prüft eine Überführung in die regulären Pflegesätze. Ein Planungsrisiko ohne Stichtag.
  • Minijobs ab 2028: zusätzlich 3,6 % Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung.
Anwendung

  1. Kalkuliere, ob sich feste Akut-Plätze für dein Haus rechnen.
  2. Bereite Transformationsstellenanteile für die Pflegesatzverhandlung 2028 vor.
  3. Preise die Minijob-Kosten ab 2028 in deine Kalkulation ein.

7. Was das PNOG für ambulante Pflegedienste bedeutet

Ambulante Dienste gewinnen durch höhere Sachleistungsbudgets und den Akut-Notdienst. Sie verlieren aber zwei gewohnte Erlösquellen.

Chancen

  • Größeres Sachleistungsbudget: 93 bis 231 € mehr je Monat und Klient. Das Budget deckt auch Einsätze, die bisher über Verhinderungspflege liefen, ohne gesonderten Antrag.
  • Notdienst (§ 39a): 2027 Abrechnung über das Überbrückungsbudget, ab 2028 über ergänzende Verträge mit den Kassen.
  • Zusätzliche Beratungsbesuche 2027 und 2028.
  • DiPA-Unterstützung (§ 40c): ausdrücklich Aufgabe zugelassener ambulanter Dienste.

Risiken und Pflichten

  • Entlastungsbetrag fällt weg: Das Sozialraumbudget darf nicht mehr für Leistungen zugelassener Pflegedienste genutzt werden. Wer Hauswirtschaft oder Betreuung bisher über die 131 € abgerechnet hat, muss diese Leistungen ins Sachleistungsbudget verlagern.
  • Beratungseinsätze enden am 31.12.2028.
  • Weniger Neukunden mit PG 2, weil mehr Erstbegutachtungen in PG 1 landen.
  • Abtretungen brauchen die Anzeige bei der Kasse. Prozesse und Formulare anpassen.
  • Dokumentation Überbrückungsbudget: Leistungen bis Ende des Folgemonats der Kasse anzeigen und der Klientin sofort eine schriftliche Kostenübersicht geben.
BeispielEin Pflegedienst in Bitterfeld-Wolfen rechnet bei 40 Klienten Hauswirtschaft über den Entlastungsbetrag ab. Ab Januar 2027 geht das nicht mehr. Die Leitung muss mit jeder Familie einen neuen Kostenvoranschlag über das Sachleistungsbudget besprechen.

Anwendung

  1. Liste alle Leistungen auf, die heute über § 45b laufen.
  2. Erstelle neue Kostenvoranschläge für 2027.
  3. Plane dein Geschäftsmodell ab 2029 ohne Beratungseinsätze.

8. Was das PNOG für Betreuungsdienste bedeutet

Das PNOG trennt Betreuungsanbieter künftig in zwei Welten. Du musst dich entscheiden: Eine Zulassung nach § 72 schließt die Landesanerkennung aus.

Zugelassener Betreuungsdienst (§ 72) Anerkanntes Alltagsangebot (§ 45a)
Abrechnung Sachleistungsbudget: 890 bis 2.530 € je Klient und Monat Sozialraumbudget: 175 € bzw. 300 € je Klient und Monat
Zielgruppe PG 2 bis 5 PG 2 bis 5
Anerkennung Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen Landesrecht; Nachbarschaftshilfe künftig über die Pflegekassen
Preise Vergütungsverhandlung nicht höher als vergleichbare Sachleistungspreise
Akutversorgung 2027 über Überbrückungsbudget, ab 2028 Notdienst-Verträge nicht vorgesehen

Was sich konkret ändert

  • Umwandlungsanspruch entfällt: Wer bisher von den 40 % umgewandelter Sachleistung lebt, sollte die Zulassung als Betreuungsdienst prüfen.
  • Mehr Budget, kein Ansparen: 175 statt 131 €, aber monatlich verfallend. Der Jahresend-Umsatz aus angesparten Beträgen fällt weg.
  • Keine PG-1-Kunden mehr über öffentliche Mittel.
  • Weniger Konkurrenz durch Pflegedienste, mehr Konkurrenz durch anerkannte Nachbarschaftshilfe.
  • Qualifikation wird Pflicht: Das Konzept muss Qualifikation, Grund- und Notfallwissen sowie Schulung und fachliche Begleitung der Helfenden belegen.

Wenn dein Konzept die Qualifikation deiner Helfenden belegen muss, ist eine anerkannte Betreuungskräfte-Qualifizierung nach §§ 43b, 53b SGB XI ein belastbarer Nachweis.

9. Was das PNOG für Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahler bedeutet

Als pflegebedürftige Person oder pflegende Angehörige

  • Entlastungsbudget statt Pflegegeld: 31 bis 90 € mehr im Monat. Davon zahlst du aber künftig auch Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und private Ersatzpflege. Für viele ist das ein Nullsummenspiel.
  • Verhinderungspflege entfällt: Statt 3.539 € gibt es 2.285 € Überbrückungsbudget, nur noch für Kurzzeitpflege und Akut-Notdienst. Stundenweise Ersatzpflege durch Nachbarn oder Verwandte läuft über das Entlastungsbudget, ohne Antrag und ohne Belege.
  • Hilfe im Notfall: ab 2028 Notdienst und Akut-Kurzzeitpflege, 2027 übergangsweise über zugelassene Dienste.
  • Sozialraumbudget: 175 € (unter 25 Jahren 300 €), ohne Ansparen. Alte Entlastungsbetrag-Guthaben möglichst 2026 verbrauchen, denn der Entwurf enthält keine Übergangsregel für Restguthaben.
  • Rentenbeiträge für pflegende Rentnerinnen und Rentner enden ab 2027 mit dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist, auch bei Teilrente.

Als Beitragszahlerin oder Beitragszahler

Wer Was ändert sich Ab
Kinderlose ab 23 Jahren +0,3 Punkte, bei 4.000 € brutto rund 12 € mehr im Monat 01.01.2027
Gutverdienende Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 € im Monat 01.01.2027
Mitversicherte Ehe- und Lebenspartner Zuschlag 0,52 Punkte, bei 4.000 € brutto rund 21 € im Monat (Ausnahmen u. a. bei Kind unter 12) 01.01.2028
Minijob im Privathaushalt 1,5 % PV-Beitrag für Arbeitgeber 01.01.2028

10. Deine Checkliste bis 31.12.2026

Die wichtigste Frist liegt noch in diesem Jahr. Alles, was am alten Recht hängt, erledigst du am besten bis Silvester.

Checkliste: Pflegereform 2027 vorbereiten

  • Grenzfälle bei Pflegegrad-Anträgen noch 2026 stellen (Stichtag = Antragsdatum)
  • Klienten auf Restguthaben beim Entlastungsbetrag hinweisen und 2026 abrechnen
  • Ambulant: Leistungen aus dem Entlastungsbetrag ins Sachleistungsbudget überführen, Kostenvoranschläge 2027 neu rechnen
  • Betreuungsanbieter: Entscheidung Zulassung nach § 72 oder Landesanerkennung treffen
  • Stationär: Akut-Kurzzeitpflege-Plätze und Transformationsstellenanteile für die Pflegesatzverhandlung 2028 vorbereiten
  • Minijob-Kosten ab 2028 (+3,6 %) einpreisen
  • Ambulant: Geschäftsmodell ohne Beratungseinsätze ab 2029 planen
  • Mitarbeitende und Klienten schulen: Budget-Logik, Abtretungsanzeige, Überbrückungsbudget

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Das ist noch offen

  • Bundestag und Bundesrat können Beträge, Schwellen und Stichtage noch ändern.
  • Wichtige Details kommen per Richtlinie: Pflegebegleitung und Technik-Katalog bis 30.09.2027, Vorhaltekosten Akut-Kurzzeitpflege bis 31.10.2027, Nachbarschaftshilfe bis 01.01.2028.
  • Ab 01.07.2027 sollen Vorschläge der Pflegestrukturkommission umgesetzt werden. Eine weitere Reform ist absehbar.

So begleitet dich LIVENTO durch die Reform

Neue Budgets, strengere Einstufungen, mehr Nachweise zur Qualifikation: Die Reform verlangt von Teams in Pflege und Betreuung sicheres Wissen. Genau dabei unterstützen wir dich, praxisnah und ohne Berufsausfall.

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Wichtige Erkenntnisse zur Pflegereform 2027

  • Frist 31.12.2026: Grenzfälle beim Pflegegrad jetzt beantragen, Restguthaben jetzt nutzen.
  • Einzelrechnung statt Schlagzeile: Höhere Budgets bedeuten nicht automatisch mehr Geld, weil Hilfsmittel und Ersatzpflege darin stecken.
  • Ambulante Dienste: Leistungen aus dem Entlastungsbetrag rechtzeitig ins Sachleistungsbudget verlagern.
  • Betreuungsdienste: Die Wahl zwischen Zulassung und Anerkennung ist eine strategische Entscheidung.
  • Heime: Akut-Kurzzeitpflege und Technik im Pflegesatz früh in die Verhandlung 2028 einbringen.
  • Qualifikation: Wer Wissen und Nachweise im Team hat, kommt sicherer durch die Umstellung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann tritt die Pflegereform 2027 in Kraft?

Der Großteil des PNOG soll ab 01.01.2027 gelten. Beiträge für Minijobs, der Zuschlag für mitversicherte Partner, Notdienst und Akut-Kurzzeitpflege folgen am 01.01.2028. Die Pflegebegleitung startet am 01.01.2029. Das Gesetz braucht noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Verliere ich meinen Pflegegrad durch die neuen Schwellenwerte?

Nein. Bestehende Pflegegrade bleiben bis zur nächsten Begutachtung. Eine Herabstufung allein wegen der neuen Schwellen ist ausgeschlossen. Bei einer Wiederholungsbegutachtung gilt aber das neue Recht.

Lohnt es sich, einen Pflegegrad noch 2026 zu beantragen?

Für Grenzfälle ja. Maßgeblich ist das Recht am Antragstag. Wer 2026 beantragt, wird nach den bisherigen Schwellen eingestuft, zum Beispiel PG 2 schon ab 27 statt 30 Punkten.

Was passiert mit dem angesparten Entlastungsbetrag?

Der Entwurf enthält keine Übergangsregel für Restguthaben. Nutze alte Beträge deshalb möglichst noch 2026. Das neue Sozialraumbudget lässt sich nicht ansparen.

Gibt es die Verhinderungspflege ab 2027 noch?

Nicht als eigene Leistung. Geplante Abwesenheiten deckt das Sachleistungsbudget ab, private Ersatzpflege das Entlastungsbudget. Das Überbrückungsbudget von 2.285 € pro Jahr gilt nur für Kurzzeitpflege und Akut-Notdienst.

Was bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 künftig?

Neue Pflegebedürftige mit PG 1 erhalten ab 2027 keinen Geldbetrag mehr. Sie haben weiter Anspruch auf Beratung, Hilfsmittel, Zuschüsse zum Wohnumfeld und digitale Pflegeanwendungen. Wer den Entlastungsbetrag schon 2026 bezieht, behält ihn.

Dürfen Pflegedienste das Sozialraumbudget abrechnen?

Nein. Das Sozialraumbudget ist ab 2027 anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten. Pflegedienste rechnen über das Sachleistungsbudget ab.

Was ist die Pflegebegleitung?

Die Pflegebegleitung (§ 7c) ersetzt ab 2029 die Pflegeberatung und die Beratungseinsätze. Sie umfasst einen Erstbesuch, einen Versorgungsplan und Fallmanagement. Wer Pflegegeld bezieht, muss sie einmal jährlich zu Hause abrufen.

Wie viel mehr zahlen Kinderlose zur Pflegeversicherung?

Der Kinderlosenzuschlag steigt ab 2027 von 0,6 auf 0,9 Punkte. Bei 4.000 € brutto sind das rund 12 € mehr im Monat.

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Quelle: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Bundesministerium für Gesundheit, Stand 30.09.2026, insbesondere Art. 1 (§§ 7c, 15, 28a, 36 bis 45b, 75a, 82c, 88b, 113e, 142b, 144 SGB XI), Art. 2 und Art. 11. Werte „bisher“ nach geltendem SGB XI (Stand 2026).

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Entscheidungen den Gesetzestext in der verkündeten Fassung prüfen.

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