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Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)

Die Agentur für Arbeit übernimmt mit dem Bildungsgutschein die vollständigen Kosten einer beruflichen Weiterbildung – einschließlich Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswärtiger Unterbringung. Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch und die Notwendigkeit der Weiterbildung zur Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die Maßnahme und der Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein. Während der Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld weitergezahlt. Bei abschlussorientierten Maßnahmen wird zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 € gewährt. Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Förderung auch für Jobcenter-Kunden direkt über die Agentur für Arbeit.

Förderhöhe: 100 % der Weiterbildungskosten + Nebenkosten

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