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Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit als Alternative zu den Zuschüssen des Qualifizierungschancengesetzes. Es wird direkt an die Beschäftigten gezahlt, während das Unternehmen die Weiterbildungskosten vollständig trägt. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 % der Belegschaft (10 % bei unter 250 Beschäftigten). Zudem ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag erforderlich. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % des Nettoentgelts (67 % mit Kind) und wird für die Dauer der Weiterbildung gezahlt.

Förderhöhe: 60–67 % des Nettoentgelts während der Weiterbildung

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