Du interessierst dich für eine Pflegeassistenz-Ausbildung? Dann solltest du wissen: Ab 2027 ändert sich vieles. Eine neue, bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll die bisher sehr unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen ablösen. Hier bekommst du den verständlichen Überblick – und erfährst, wie du schon vorher in die Pflege einsteigen kannst.
Was ist die Pflegeassistenz – und was ändert sich 2027?
Pflegeassistenzkräfte unterstützen Pflegefachkräfte im Alltag: bei der Grundpflege, der Mobilität, der Ernährung und der Begleitung pflegebedürftiger Menschen. Bislang war diese Ausbildung Ländersache – mit zahlreichen unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen, verschiedenen Namen, Dauern und Inhalten.
Das ändert sich mit dem Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (häufig kurz Pflegefachassistenzgesetz, PflFAssG genannt; die Kurzbezeichnung ist noch nicht überall einheitlich etabliert). Der Bundestag hat es am 9. Oktober 2025 verabschiedet, der Bundesrat am 17. Oktober 2025 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 soll eine bundesweit einheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz gelten.
Wichtig: Die offizielle neue Berufsbezeichnung lautet „Pflegefachassistenz“. Viele suchen weiterhin nach „Pflegeassistenz-Ausbildung“ – gemeint ist in der Regel dasselbe neue Berufsbild.
Dauer, Teilzeit und Verkürzung
Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate in Vollzeit. Sie lässt sich flexibel gestalten:
- Teilzeit: bis zu 36 Monate, vereinbar mit familiären Verpflichtungen
- Verkürzung: bei einschlägiger beruflicher Vorerfahrung möglich – der genaue Umfang hängt vom Einzelfall und von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ab
Anwendung: Wenn du bereits in der Pflege arbeitest oder Erfahrung mitbringst, lohnt es sich, frühzeitig bei einer Pflegeschule nach Anrechnungs- und Verkürzungsmöglichkeiten zu fragen.
Zugangsvoraussetzungen
Grundsätzlich brauchst du einen Hauptschulabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss). Es gibt aber eine wichtige Öffnung: Auch ohne formalen Schulabschluss ist ein Einstieg möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose stellt. Diese Zulassung ist eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Schule.
Tipp: Die genauen Details regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die zum Redaktionszeitpunkt noch finalisiert wird. Prüfe vor einer Bewerbung die aktuellen Vorgaben deiner Pflegeschule und deines Bundeslandes.
Inhalte und Einsatzbereiche
Die Ausbildung ist generalistisch – du lernst also nicht nur einen Bereich kennen, sondern bekommst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsfeldern:
- stationäre Langzeitpflege (z. B. Pflegeheim)
- ambulante Langzeitpflege (z. B. Pflegedienst)
- stationäre Akutpflege (z. B. Krankenhaus)
So bist du nach dem Abschluss breit einsetzbar und kannst dich später leichter spezialisieren.
Vergütung und Karrierechancen
Anders als bei manchen bisherigen Landesmodellen erhältst du während der Ausbildung einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Und der Abschluss ist ein Sprungbrett: Die Pflegefachassistenz soll auf die dreijährige generalistische Pflegefachausbildung anrechenbar sein – du kannst also später verkürzt zur Pflegefachkraft weiterlernen.
Beispiel: Du startest 2027 in die 18-monatige Pflegefachassistenz, sammelst Praxiserfahrung und hängst danach – verkürzt – die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann an. Ein planbarer Karriereweg.
Pflegefachassistenz und die QN-Niveaus (PeBeM): Bedeutung für die stationäre Pflege
Gerade in der vollstationären Pflege ist die neue Qualifikation eng mit der Personalbemessung nach § 113c SGB XI (PeBeM) verknüpft. Seit dem 1. Juli 2023 gelten dort bundeseinheitliche Anhaltswerte, die das Personal nach Qualifikationsniveaus (QN) staffeln:
- QN1 – Hilfskräfte ohne pflegerische Ausbildung
- QN2 – angelernte Hilfskräfte mit Basisqualifikation bzw. strukturierter Einarbeitung (ohne staatlich anerkannte Assistenz-/Helferausbildung)
- QN3 – staatlich anerkannte Assistenzkräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung
- QN4 – Pflegefachkräfte (3-jährige Ausbildung)
- QN5 – Pflegefachkräfte mit erweiterter bzw. hochschulischer Qualifikation
Die neue Pflegefachassistenz ordnet sich voraussichtlich in QN3 ein (qualifizierte Assistenz mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung; die genaue Zuordnung regelt die Verordnung).
Für Einrichtungen ist das zentral: Der PeBeM-Personalmix sieht mehr qualifizierte Assistenzkräfte auf QN3-Niveau vor – eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenz schafft genau dieses Personal. Für dich bedeutet das eine Qualifikation mit stabiler Nachfrage und klarer Rolle im Personalmix der stationären Pflege.
Pflegeassistenz, Pflegehelfer, Betreuungskraft – der Unterschied
Die Begriffe werden oft verwechselt. Kurz erklärt:
| Rolle | Schwerpunkt | Qualifikationsweg |
|---|---|---|
| Pflegefachassistenz (ab 2027) | pflegerische Assistenz, breite Grundpflege | 18-monatige Ausbildung (PeBeM: QN3) |
| Pflegehelfer:in | unterstützende Grundpflege | kürzere Kurse / bisherige Landesmodelle |
| Betreuungskraft (§ 53b) | soziale Betreuung & Alltagsbegleitung | Qualifizierung nach § 53b SGB XI |
| Pflegefachkraft | eigenverantwortliche Pflege | 3-jährige Ausbildung (PeBeM: QN4) |
Anwendung: Überlege, ob du den umfassenden Ausbildungsweg gehen willst – oder ob für deinen Einstieg eine kürzere, flexible Qualifizierung besser passt.
Du willst jetzt schon starten? Deine Wege mit LIVENTO
Ehrlich gesagt: Die staatliche Pflegefachassistenz-Ausbildung bietet LIVENTO nicht an – das ist Aufgabe der staatlich anerkannten Pflegeschulen. Aber du musst nicht bis 2027 warten, um in die Pflege einzusteigen oder dich weiterzuqualifizieren.
Bei LIVENTO findest du flexible, oft förderfähige Kurse, mit denen du jetzt loslegst:
- Quereinstieg in die Pflege – dein erster Schritt in einen Beruf mit Zukunft
- Basiskurs Behandlungspflege (LG1) – mehr Kompetenzen für Pflegehelfer:innen und Betreuungskräfte
- Qualifizierung zur Betreuungskraft (§ 53b SGB XI) – ein sinnstiftender Einstieg
So sammelst du schon heute Praxis und Qualifikationen, die dir auch für eine spätere Pflegefachassistenz- oder Pflegefachausbildung helfen.
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Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gibt es die neue Pflegeassistenz-Ausbildung?
Die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll am 1. Januar 2027 starten. Sie soll die bisherigen, landesrechtlich unterschiedlichen Pflegehelfer- und Pflegeassistenz-Ausbildungen ablösen und vereinheitlichen.
Wie lange dauert die Pflegefachassistenz-Ausbildung?
In der Regel 18 Monate in Vollzeit. In Teilzeit sind bis zu 36 Monate möglich; bei einschlägiger Vorerfahrung ist eine Verkürzung vorgesehen (Umfang je nach Einzelfall und Verordnung).
Welchen Schulabschluss brauche ich?
Grundsätzlich einen Hauptschulabschluss. Ein Einstieg ohne formalen Abschluss ist als Einzelfallentscheidung möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose stellt.
Wird die Ausbildung vergütet?
Ja. Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Welches Qualifikationsniveau (QN) hat die Pflegefachassistenz?
Im Personalbemessungsverfahren (PeBeM, § 113c SGB XI) ordnet sie sich als qualifizierte Assistenz mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung voraussichtlich in QN3 ein. Die genaue Zuordnung regelt die Verordnung.
Kann ich danach Pflegefachkraft werden?
Ja. Die Pflegefachassistenz soll auf die dreijährige generalistische Pflegefachausbildung anrechenbar sein – ein verkürzter Weg zur Pflegefachkraft ist damit vorgesehen.
Bietet LIVENTO die Pflegefachassistenz-Ausbildung an?
Nein. Diese staatliche Ausbildung läuft über anerkannte Pflegeschulen. LIVENTO bietet aber flexible Einstiegs- und Weiterbildungskurse, mit denen du schon jetzt in die Pflege starten kannst.
Bereit für deinen Einstieg in die Pflege?
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