📌 Kurz gesagt
Pflegeberaterin oder Pflegeberater nach § 7a SGB XI wirst du mit einer Grundqualifikation als Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiterin plus einer Weiterbildung von mindestens 400 Stunden (100 Std. Pflegefachwissen, 170 Std. Case Management, 130 Std. Recht) und einem neuntägigen Pflegepraktikum – so empfiehlt es der GKV-Spitzenverband (Fassung vom 22.05.2018). Davon zu unterscheiden sind die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die examinierte Pflegefachkräfte z. B. im ambulanten Pflegedienst durchführen, und die Pflegekurse nach § 45 SGB XI für Angehörige.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Pflegeberater?
- § 7a, § 37.3 und § 45: Was ist der Unterschied?
- Wer darf Pflegeberater nach § 7a werden?
- Wie lange dauert die Weiterbildung?
- Wer darf Beratungsbesuche nach § 37.3 machen?
- Was sind Pflegekurse nach § 45 SGB XI?
- Wo arbeiten Pflegeberater?
- So gehst du vor
- Häufige Fragen
- Quellen
Was ist ein Pflegeberater?
Ein Pflegeberater im Sinne von § 7a SGB XI ist eine Fachkraft der Pflegekasse – oder eines von ihr beauftragten Dritten –, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen individuell berät und begleitet. Das Gesetz spricht von „individueller Beratung und Hilfestellung“. Seit dem 1. Januar 2009 haben Pflegebedürftige darauf einen Rechtsanspruch.
Zu den Aufgaben gehören laut § 7a Abs. 1 SGB XI unter anderem:
- den Hilfebedarf systematisch erfassen und analysieren,
- einen individuellen Versorgungsplan erstellen,
- auf die nötigen Maßnahmen hinwirken und deren Umsetzung überwachen,
- über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger informieren.
Die Beratung ist kostenlos und neutral. Sie kann auf Wunsch zu Hause oder in der Einrichtung stattfinden und auch Angehörige einbeziehen. Nach § 7b SGB XI muss die Pflegekasse nach einem Erstantrag innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Mehr dazu, warum diese Beratung so oft unbekannt ist, liest du in unserem Beitrag Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – kostenlos, neutral und oft unbekannt.
§ 7a, § 37.3 und § 45: Was ist der Unterschied?
Im Alltag heißt vieles „Pflegeberatung“. Das SGB XI unterscheidet aber drei Leistungen mit unterschiedlichen Zielen, Zielgruppen und Anforderungen an die Beratenden. Diese Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick.
| Pflegeberatung § 7a SGB XI | Beratungsbesuch § 37 Abs. 3 SGB XI | Pflegekurs § 45 SGB XI | |
|---|---|---|---|
| Ziel | Individuelles Fallmanagement mit Versorgungsplan | Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und praktische Unterstützung | Schulung: Wissen und praktische Fertigkeiten für die Pflege |
| Für wen? | Pflegebedürftige, Antragstellende mit Beratungsbedarf, auf Wunsch Angehörige | Pflegegeldbeziehende (Pflicht ab PG 2), Pflegegrad 1 und Sachleistungsbeziehende auf Wunsch | Angehörige und ehrenamtlich Pflegende |
| Wie oft? | Bei Bedarf, fortlaufend | Halbjährlich; bei PG 4 und 5 auf Wunsch vierteljährlich | Als Kurs oder Einzelschulung, auch zu Hause |
| Wer führt durch? | Pflegeberater der Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder beauftragte Dritte | Zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen, beauftragte Pflegefachkräfte, auch Pflegeberater nach § 7a | Pflegekasse selbst oder von ihr beauftragte Einrichtungen |
| Qualifikation | Grundberuf plus mind. 400 Std. Weiterbildung und 9 Tage Praktikum (GKV-Empfehlungen) | Examinierte Pflegefachkraft mit spezifischem Wissen und besonderer Beratungskompetenz | Vorgaben über Verträge bzw. Rahmenvereinbarungen der Pflegekassen |
| Kosten für Betroffene | Kostenlos | Kostenlos (Vergütung durch die Pflegekasse) | Kostenlos |
Wichtig: Eine „Pflegeberatung nach § 45“ gibt es nicht. § 45 regelt Pflegekurse – also Schulung, nicht Beratung. Trotzdem überschneiden sich die Kompetenzen: Wer gut beraten kann, kann meist auch gut schulen.
Wer darf Pflegeberater nach § 7a SGB XI werden?
§ 7a Abs. 3 SGB XI nennt als geeignete Berufsgruppen „insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation“. Wie diese Zusatzqualifikation aussieht, legt der GKV-Spitzenverband in seinen Empfehlungen zur Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberatern fest (Fassung vom 22. Mai 2018).
Laut § 2 der Empfehlungen kommen als Grundqualifikation infrage:
- Pflegefachkräfte (Pflegefachfrau/-mann, Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege),
- Sozialversicherungsfachangestellte,
- Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen,
- andere Berufe oder Studienabschlüsse mit pflegefachlichem, sozialrechtlichem, sozial- oder heilpädagogischem Schwerpunkt,
- Personen mit mehrjähriger Beratungserfahrung bei einem Sozialversicherungsträger (empfohlen: mindestens drei Jahre).
Eine Pflegeausbildung ist also nicht zwingend. Für Pflegefachkräfte ist der Weg aber besonders naheliegend, weil das Modul Pflegefachwissen oft teilweise angerechnet werden kann.
Wie lange dauert die Weiterbildung zum Pflegeberater?
Die GKV-Empfehlungen sehen in § 4 drei Module mit Mindeststunden vor. Dazu kommt ein Pflegepraktikum nach § 5.
| Baustein | Mindestumfang | Inhalte (Beispiele) |
|---|---|---|
| Modul 1: Pflegefachwissen | 100 Stunden | Pflegebedürftigkeit, Krankheitsbilder, Begutachtung, Pflegeprozess |
| Modul 2: Case Management | 170 Stunden | Fallsteuerung, Versorgungsplan, Gesprächsführung, Beratungskompetenz, Netzwerkarbeit |
| Modul 3: Recht | 130 Stunden | SGB XI, SGB V, SGB IX, SGB XII, Betreuungsrecht, Datenschutz |
| Summe Weiterbildung | mind. 400 Stunden | |
| Pflegepraktikum | 9 Tage | z. B. ambulanter Dienst, Tages- oder vollstationäre Pflege, SAPV-Team, Hospiz; auch tage- oder stundenweise |
Bereits erworbene Qualifikationen sollen nach § 6 der Empfehlungen angerechnet werden, wenn du sie nachweist. Eine Pflegefachkraft muss deshalb nicht unbedingt alle 100 Stunden Pflegefachwissen absolvieren. Je nach Anbieter und Anrechnung dauert die Weiterbildung berufsbegleitend meist mehrere Monate bis etwa ein Jahr.
Nach der Weiterbildung bist du nicht „fertig“: § 9 der Empfehlungen sieht regelmäßige Fortbildung und Praxisreflexion vor, etwa durch Supervision. Einen festen Stundenumfang nennt die Empfehlung dafür nicht. Wer noch nach den Empfehlungen von 2008 qualifiziert wurde, gilt weiterhin als qualifiziert (§ 10).
💡 Tipp aus der Praxis
Frag vor der Anmeldung, ob die Weiterbildung ausdrücklich nach den „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI“ aufgebaut ist und wie die Stunden auf die drei Module verteilt sind. Lass dir auch zeigen, wie das Praktikum organisiert wird. Die Pflegekassen orientieren sich bei der Einstellung an genau diesen Vorgaben.
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Wer darf Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI durchführen?
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – oft kurz „37.3-Einsatz“ – ist für viele Pflegefachkräfte im ambulanten Dienst Alltag. Wer Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 2 bis 5 hat, muss ihn halbjährlich abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch auch ein vierteljährlicher Besuch möglich. Pflegegrad 1 und Sachleistungsbeziehende haben einen Anspruch auf halbjährliche Beratung.
Durchführen dürfen ihn laut § 37 Abs. 3b und Abs. 8 SGB XI:
- zugelassene Pflegedienste,
- von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen,
- von der Pflegekasse beauftragte, nicht bei ihr angestellte Pflegefachkräfte – wenn die ersten beiden vor Ort nicht verfügbar sind,
- Pflegeberater nach § 7a sowie kommunale Beratungspersonen mit pflegefachlicher Kompetenz.
Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI dürfen keine Beratungsbesuche machen (§ 37 Abs. 9). Eingesetzt werden sollen Pflegefachkräfte mit spezifischem Wissen zum jeweiligen Krankheitsbild und „besonderer Beratungskompetenz“ (§ 37 Abs. 4). Die Qualitätsstandards dazu stehen in den Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI.
Bis zum 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Video stattfinden. Die erste Beratung muss immer in der Häuslichkeit erfolgen. Das Ergebnis wird auf einem einheitlichen Nachweisformular an die Pflegekasse übermittelt – mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person. Eine eigene Weiterbildung mit festem Stundenumfang schreibt das Gesetz für 37.3-Einsätze nicht vor. Gute Beratungskompetenz lernt man aber nicht nebenbei.
Praxisbeispiel: Vom 37.3-Einsatz zur Beratungskompetenz
Fiktives Beispiel: Jana, 34, ist Pflegefachfrau in einem ambulanten Dienst in Sachsen-Anhalt. Sie macht seit einem Jahr Beratungsbesuche nach § 37.3. Oft merkt sie: Die Angehörigen sind überfordert, kennen aber weder die Pflegeberatung nach § 7a noch die kostenlosen Pflegekurse. Jana besucht zuerst einen Workshop zu Beratungseinsätzen, um ihre Gespräche besser zu strukturieren und gezielt weiterzuverweisen. Danach entscheidet sie, ob sie die volle Weiterbildung zur Pflegeberaterin nach § 7a anstrebt.
Was sind Pflegekurse nach § 45 SGB XI?
Nach § 45 SGB XI müssen die Pflegekassen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende kostenlose Schulungskurse anbieten. Ziel ist, die Pflege zu erleichtern, Belastungen zu mindern und praktische Fertigkeiten zu vermitteln. Auf Wunsch kann die Schulung auch zu Hause bei der pflegebedürftigen Person stattfinden. Zusätzlich sollen die Kassen digitale Kurse anbieten.
Die Pflegekassen können die Kurse selbst durchführen oder geeignete Einrichtungen beauftragen (§ 45 Abs. 2). Die Landesverbände der Pflegekassen können dazu Rahmenvereinbarungen schließen. Für Pflegedienste und Pflegefachkräfte ist das ein spannendes Feld: Wer Kurse nach § 45 anbieten möchte, braucht eine Vereinbarung mit der Pflegekasse und ein gutes didaktisches Konzept.
Was bietet Livento zur Pflegeberatung an?
Livento bietet keine vollständige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI an. Wir konzentrieren uns auf die Beratung und Schulung im Pflegealltag:
| Angebot | Für wen? | Preis |
|---|---|---|
| Workshop Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3 / § 45 SGB XI | Pflegefachkräfte, die Beratungsbesuche durchführen oder durchführen wollen | 79 € |
| Pflegeberater – Pflegekurs nach § 45 SGB XI | Pflegefachkräfte, die Pflegekurse für Angehörige gestalten wollen | 315 € |
Für Einrichtungen sind beide Angebote auch als Inhouse-Schulung möglich.
Wo arbeiten Pflegeberater?
- Pflegekassen: Die meisten Pflegeberater nach § 7a sind direkt bei Kranken- und Pflegekassen angestellt.
- Pflegestützpunkte: Sie werden nach § 7c SGB XI von Pflege- und Krankenkassen eingerichtet – aber nur, wenn die oberste Landesbehörde das bestimmt. Deshalb ist die Dichte je nach Bundesland sehr unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt läuft die Beratung unter dem Namen „Vernetzte Pflegeberatung“.
- Beauftragte Dritte: Pflegekassen können Beratungsaufgaben nach § 7a Abs. 8 ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, etwa auf spezialisierte Beratungsunternehmen.
- Ambulante Dienste und Beratungsstellen: Hier liegt der Schwerpunkt eher auf Beratungsbesuchen nach § 37.3 und Pflegekursen nach § 45.
Zum Gehalt gibt es keine verlässliche bundesweite Zahl. Es hängt stark von Arbeitgeber, Tarifvertrag und Region ab.
So gehst du vor: Dein Weg in die Pflegeberatung
- Ziel klären: Willst du als Pflegeberater nach § 7a bei einer Kasse arbeiten – oder Beratungsbesuche und Pflegekurse im ambulanten Dienst übernehmen?
- Grundqualifikation prüfen: Erfüllst du eine der Berufsgruppen aus § 2 der GKV-Empfehlungen?
- Einstieg testen: Mit einem kompakten Workshop zu § 37.3 und § 45 findest du heraus, ob dir Beratung liegt.
- Weiterbildung wählen: Für § 7a eine Weiterbildung mit mindestens 400 Stunden nach den GKV-Empfehlungen plus 9 Praktikumstage. Lass dir die Anrechnung deiner Vorqualifikation schriftlich bestätigen.
- Finanzierung klären: Arbeitgeber, Bildungsgutschein oder Ratenzahlung – mehr im Ratgeber Weiterbildung Pflege: Kosten und Finanzierung. Woran du seriöse Anbieter erkennst, liest du in Seriöse Online-Weiterbildung in der Pflege erkennen.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen § 7a und § 37.3 SGB XI?
§ 7a regelt die umfassende, individuelle Pflegeberatung mit Versorgungsplan durch Pflegeberater der Pflegekasse. § 37 Abs. 3 regelt den regelmäßigen Beratungsbesuch bei Pflegegeldbeziehenden, den meist ambulante Pflegedienste durchführen. Beide sind für Betroffene kostenlos.
Welche Voraussetzungen brauche ich, um Pflegeberater nach § 7a zu werden?
Du brauchst eine Grundqualifikation, etwa als Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiterin. Dazu kommen nach den GKV-Empfehlungen mindestens 400 Stunden Weiterbildung in Pflegefachwissen, Case Management und Recht sowie ein neuntägiges Pflegepraktikum.
Wie viele Stunden umfasst die Weiterbildung zum Pflegeberater?
Mindestens 400 Stunden: 100 Stunden Pflegefachwissen, 170 Stunden Case Management und 130 Stunden Recht. Hinzu kommt ein Praktikum von neun Tagen. Vorqualifikationen sollen angerechnet werden.
Kann ich ohne Pflegeausbildung Pflegeberater werden?
Ja. Neben Pflegefachkräften nennen die GKV-Empfehlungen Sozialversicherungsfachangestellte und Sozialarbeiter. Auch andere Berufe mit pflegefachlichem, sozialrechtlichem oder sozialpädagogischem Schwerpunkt oder mehrjährige Beratungserfahrung bei einem Sozialversicherungsträger kommen infrage.
Wer darf Beratungsbesuche nach § 37.3 durchführen?
Zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen, von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkräfte sowie Pflegeberater nach § 7a. Beraten soll eine examinierte Pflegefachkraft mit besonderer Beratungskompetenz. Betreuungsdienste sind ausgeschlossen.
Gibt es eine Pflegeberatung nach § 45 SGB XI?
Nein. § 45 SGB XI regelt kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende. Sie vermitteln Wissen und praktische Fertigkeiten und können auch zu Hause stattfinden. Durchgeführt werden sie von der Pflegekasse oder von beauftragten Einrichtungen.
Wie oft ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3 Pflicht?
Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad 2 und 3 müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen, bei Pflegegrad 4 und 5 halbjährlich oder auf Wunsch vierteljährlich. Bis 31. März 2027 kann jede zweite Beratung auf Wunsch per Video erfolgen. Wird der Besuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Bietet Livento die Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a an?
Nein, die vollständige Weiterbildung nach § 7a bietet Livento nicht an. Livento bietet einen Workshop zu Pflegeberatungseinsätzen nach § 37.3 und § 45 (79 €) sowie einen Kurs zum Pflegekurs nach § 45 SGB XI (315 €) an.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Quellen
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung – gesetze-im-internet.de
- § 7b SGB XI – Beratungsgutscheine – gesetze-im-internet.de
- § 7c SGB XI – Pflegestützpunkte – gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungsbesuche – gesetze-im-internet.de
- § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen – gesetze-im-internet.de
- GKV-Spitzenverband: Empfehlungen nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberatern (Fassung 22.05.2018)
- GKV-Spitzenverband: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeberatungs-Richtlinien, Berichte)
- GKV-Spitzenverband: Richtlinien nach § 37 Abs. 5a SGB XI (in Kraft seit 23.01.2026)
- vdek Sachsen-Anhalt: Anerkennung von Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


