📌 Kurz gesagt
Als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter in der generalistischen Pflegeausbildung musst du nach § 4 Abs. 3 PflAPrV jedes Jahr mindestens 24 Stunden kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung nachweisen – zusätzlich zur einmaligen Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden. Die Pflichtfortbildung darf laut § 4 Abs. 4 PflAPrV vollständig digital stattfinden. Den Nachweis erbringst du gegenüber der zuständigen Landesbehörde, in Sachsen-Anhalt ist das das Landesverwaltungsamt. Wie die Stunden gezählt werden und welche Formate anerkannt sind, regeln die Länder unterschiedlich.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter?
- Was steht genau in § 4 PflAPrV?
- Welche Themen zählen als berufspädagogische Fortbildung?
- Darf ich die 24 Stunden online machen?
- Wie handhaben die Bundesländer die 24 Stunden?
- Wie weise ich die Fortbildung nach – und was passiert ohne Nachweis?
- So gehst du vor: deine Jahresplanung in 5 Schritten
- Refresh Praxisanleitung und Basis-Weiterbildung bei Livento
- Häufige Fragen
- Quellen
Was ist die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter?
Die Praxisanleiter-Pflichtfortbildung ist die jährliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden, die du brauchst, um als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter in der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) tätig bleiben zu dürfen. Im Alltag heißt sie oft „Refresher“, „Refresh-Kurs“ oder „24-Stunden-Fortbildung“.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die 24 Stunden ersetzen nicht die Grundqualifikation. Zuerst brauchst du die berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden. Danach hältst du deine Befähigung mit der jährlichen Fortbildung aktuell. Beides zusammen weist deine Befähigung zur Praxisanleitung nach.
Warum das so streng geregelt ist? Praxisanleitung ist Ausbildungsqualität. Mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit jedes Einsatzes müssen geplant und strukturiert angeleitet werden. Wer das leistet, soll pädagogisch auf dem aktuellen Stand sein.
Was steht genau in § 4 PflAPrV?
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) regelt die Praxisanleitung in § 4. Für dich sind vor allem Absatz 2, 3 und 4 relevant. Die folgende Übersicht fasst den Wortlaut zusammen.
| Regelung | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Umfang der Anleitung | Mindestens 10 % der praktischen Ausbildungszeit je Einsatz, geplant und strukturiert nach Ausbildungsplan | § 4 Abs. 1 PflAPrV |
| Berufserfahrung | Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung mit Erlaubnis nach PflBG in den letzten 5 Jahren, möglichst im jeweiligen Einsatzbereich | § 4 Abs. 2 PflAPrV |
| Zusatzqualifikation | Berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden | § 4 Abs. 3 Satz 1 PflAPrV |
| Jährliche Fortbildung | Kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden jährlich | § 4 Abs. 3 Satz 1 PflAPrV |
| Nachweis | Gegenüber der zuständigen Behörde | § 4 Abs. 3 Satz 1 PflAPrV |
| Bestandsschutz | Wer am 31.12.2019 nachweislich die Qualifikation nach altem Alten- oder Krankenpflegerecht hatte, ist der 300-Stunden-Qualifikation gleichgestellt | § 4 Abs. 3 Satz 2 PflAPrV |
| Digitale Formate | Vollständig digital nur bei der jährlichen Fortbildung zulässig; Teilnahme stellt der Anbieter fest; Näheres regeln die Länder | § 4 Abs. 4 PflAPrV |
Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens: Der Bestandsschutz nach Satz 2 gilt nur für die Grundqualifikation. Auch wer vor 2020 Praxisanleiter wurde, muss die 24 Stunden jedes Jahr nachweisen. Zweitens: Die Verordnung sagt „mindestens“. 24 Stunden sind die Untergrenze, kein Zielwert.
Welche Themen zählen als berufspädagogische Fortbildung?
Eine bundesweit verbindliche Themenliste gibt es nicht. Die PflAPrV verlangt nur, dass die Fortbildung „insbesondere berufspädagogisch“ ist. Damit ist der Schwerpunkt klar: Es geht um deine Rolle als Lernbegleitung, nicht um reine Pflegetechnik.
Typische berufspädagogische Themen sind:
- Anleitungssituationen planen, durchführen und reflektieren
- Kompetenzorientiertes Beurteilen und Feedback geben
- Arbeit mit dem Ausbildungsplan und dem Ausbildungsnachweis
- Prüfungsvorbereitung und Mitwirkung an praktischen Prüfungen
- Umgang mit Lernschwierigkeiten, Konflikten und Ausbildungsabbrüchen
- Kommunikation mit Pflegeschule und Auszubildenden aus anderen Kulturen
- Digitale Lernmedien in der Praxisanleitung
Einige Länder werden konkreter. Nordrhein-Westfalen etwa lässt berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte zu, verlangt aber, dass mindestens 12 der 24 Stunden berufspädagogisch sind. Ein Kurs zu Wundversorgung allein reicht dort also nicht für das ganze Kontingent.
💡 Tipp aus der Praxis
Lass dir vor der Buchung ein Programm mit Themen und Stundenverteilung geben. Steht dort nur „Pflege-Update“, frag nach dem berufspädagogischen Anteil. So vermeidest du, dass die Behörde Stunden nicht anerkennt.
Darf ich die 24 Stunden online machen?
Ja, grundsätzlich schon. § 4 Abs. 4 PflAPrV erlaubt eine vollständig digitale Durchführung ausdrücklich nur für die kontinuierliche Fortbildung – also genau für die 24 Stunden. Die 300-stündige Zusatzqualifikation darf dagegen nicht komplett digital laufen. Dort sind E-Learning und Selbstlernen nur „in angemessenem Umfang“ möglich.
Der Haken steckt im letzten Satz: „Das Nähere regeln die Länder.“ Und hier unterscheiden sich die Regeln deutlich. NRW erkennt digitale Fortbildungen nur an, wenn ein ständiger synchroner Austausch möglich ist, etwa per Videokonferenz. Reines E-Learning zum Durchklicken zählt dort nicht. Andere Länder sind großzügiger oder haben keine eigene Festlegung veröffentlicht.
Wie handhaben die Bundesländer die 24 Stunden?
Die PflAPrV ist eine Bundesverordnung. Nachweisverfahren, Zählweise und Anerkennung digitaler Formate legen aber die Länder fest. Eine bundeseinheitliche Praxis gibt es nicht. Zwei Beispiele, für die veröffentlichte Regelungen vorliegen:
| Frage | Sachsen-Anhalt | Nordrhein-Westfalen |
|---|---|---|
| Zuständige Stelle | Landesverwaltungsamt (LVwA) | Bezirksregierungen, Nachweis über das Fachverfahren eNÜG |
| Zählweise | 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | 24 Stunden, verteilt auf höchstens 4 Veranstaltungen |
| Zeitraum | Ein Nachweis pro Jahr; maßgeblich ist das Ausstellungsjahr des Zertifikats | Kalenderjahr (ab 2026); Beginn am 01.01. des Jahres nach Abschluss der Weiterbildung |
| Inhalte | Berufspädagogische Pflichtfortbildung, keine veröffentlichte Themenliste | Mindestens 12 von 24 Stunden berufspädagogisch |
| Digitale Formate | Präsenz, digital oder Blended Learning möglich (Erlass 2021) | Nur synchron (z. B. Videokonferenz), kein asynchrones E-Learning |
| Unterbrechung | Keine Pflicht bei Unterbrechungen über 6 Monate (z. B. Elternzeit); Fortbildung im Jahr der Wiederaufnahme | Pflicht entfällt bei mehr als 6 Monaten Unterbrechung im Kalenderjahr (Antrag über eNÜG) |
| Übertrag | Keine veröffentlichte Regelung | Kein Übertrag von Mehrstunden ins Folgejahr |
Sachsen-Anhalt im Detail: Das Sozialministerium hat 2021 per Erlass festgehalten, dass die 24 Stunden als Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu verstehen sind. Seit 2022 ist die Fortbildung jährlich gegenüber dem Landesverwaltungsamt nachzuweisen, mit einem Nachweis pro Jahr. Entscheidend ist das Jahresdatum des Zertifikats. Wird es verspätet ausgestellt, zählt der Tag des letzten Fortbildungsteils. Der Erlass entstand im Zusammenhang mit der Pandemie. Frag deshalb beim Landesverwaltungsamt nach, ob die Regeln unverändert gelten.
Arbeitest du in einem anderen Bundesland, wende dich an die Behörde, die dort für die Pflegeausbildung zuständig ist. Häufig weiß auch die kooperierende Pflegeschule, welche Nachweise verlangt werden.
Wie weise ich die Fortbildung nach – und was passiert ohne Nachweis?
Den Nachweis führst du mit einer Teilnahmebescheinigung oder einem Zertifikat. Damit die Behörde es anerkennt, sollte es mindestens enthalten:
- deinen Namen und dein Geburtsdatum
- Titel, Datum bzw. Zeitraum und Stundenumfang (Zeitstunden oder UE à 45 Minuten)
- die Themen bzw. den berufspädagogischen Anteil
- das Format: Präsenz oder online (bei online: synchron oder asynchron)
- Name des Anbieters und Unterschrift
NRW verlangt diese Angaben ausdrücklich, und sie sind auch anderswo sinnvoll. In vielen Einrichtungen sammelt der Arbeitgeber die Nachweise und reicht sie ein. Bewahre trotzdem eine eigene Kopie auf, besonders wenn du den Arbeitgeber wechselst.
Ohne Nachweis fehlt dir ein Teil der Befähigung nach § 4 Abs. 3 PflAPrV. Dann darfst du in Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsätzen nicht als Praxisanleitung eingesetzt werden. In NRW gilt: Nach einem Erlöschen darfst du erst wieder anleiten, wenn die Stunden für den aktuellen Zeitraum nachgewiesen sind. Fehlende Stunden aus Vorjahren werden dort nicht aufaddiert. Für deine Einrichtung kann ein Ausfall die Einhaltung der 10-Prozent-Quote gefährden.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vorgaben deiner zuständigen Landesbehörde.
So gehst du vor: deine Jahresplanung in 5 Schritten
Ein Beispiel aus der Praxis: Jana, 41, ist Praxisanleiterin in einem Pflegeheim bei Dessau. Ihre Weiterbildung hat sie 2023 abgeschlossen. Jedes Jahr im Herbst merkt sie, dass die 24 Stunden noch fehlen – zwischen Schichtplan, Prüfungen und Urlaub. Seit sie im Januar plant, ist das Thema bis zum Sommer erledigt. (Jana ist ein fiktives Beispiel.)
- Regeln deines Landes klären: Zählt die Behörde in Zeitstunden oder UE? Gilt das Kalenderjahr? Werden Online-Formate anerkannt?
- Bedarf mit der Einrichtung abstimmen: Wie viele Praxisanleitende braucht ihr? Wer übernimmt Kosten und Freistellung?
- Kurs früh buchen: Plane die 24 Stunden möglichst im ersten Halbjahr. So bleibt Puffer für Krankheit oder Terminausfall.
- Berufspädagogischen Anteil prüfen: Achte auf Themen wie Anleiten, Beurteilen und Prüfen.
- Nachweis sichern: Zertifikat prüfen, kopieren und fristgerecht an Arbeitgeber oder Behörde geben.
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Refresh Praxisanleitung und Basis-Weiterbildung bei Livento
Livento ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Bitterfeld-Wolfen. Für Praxisanleitende gibt es zwei Angebote.
Refresh Praxisanleitung (24-Stunden-Pflichtfortbildung): für alle, die ihre jährliche Fortbildung brauchen. Termine und Preise erhältst du auf Anfrage. Kläre bitte vorab mit deiner Landesbehörde, ob das Format dort anerkannt wird – das gilt für jeden Anbieter.
Weiterbildung Praxisanleitung (300 Stunden): für alle, die Praxisanleiterin oder Praxisanleiter werden wollen. Der Kurs läuft berufsbegleitend als Abendkurs an zwei Abenden pro Woche über rund 29 Kurswochen. Der nächste Start ist im Dezember 2026. Livento setzt die Inhalte und Vorgaben des § 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 PflAPrV um. Gut zu wissen: Sachsen-Anhalt sieht derzeit keine staatliche Anerkennung solcher Qualifizierungsangebote vor.
Wenn du gerade erst überlegst, in Leitungsaufgaben hineinzuwachsen, lies auch unseren Ratgeber PDL werden: Voraussetzungen nach § 71 SGB XI. Und wenn die Frage ist, wer die Fortbildung bezahlt: In Muss der Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlen? findest du die Antworten. Tipps zur Organisation findest du unter Weiterbildung neben dem Schichtdienst.
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Häufige Fragen zur Praxisanleiter-Pflichtfortbildung
Wie viele Stunden Pflichtfortbildung braucht ein Praxisanleiter pro Jahr?
Mindestens 24 Stunden pro Jahr. Das schreibt § 4 Abs. 3 PflAPrV vor. Die Fortbildung muss kontinuierlich und insbesondere berufspädagogisch sein und kommt zur einmaligen 300-Stunden-Zusatzqualifikation hinzu.
Sind die 24 Stunden Zeitstunden oder Unterrichtseinheiten?
Das legen die Länder fest. Sachsen-Anhalt rechnet mit 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Frag in anderen Bundesländern bei der zuständigen Behörde nach, wie gezählt wird.
Kann ich die Praxisanleiter-Fortbildung komplett online machen?
Nach § 4 Abs. 4 PflAPrV ist eine vollständig digitale Durchführung für die jährliche Fortbildung zulässig. Die Länder regeln die Details. NRW erkennt zum Beispiel nur synchrone Formate wie Videokonferenzen an, kein reines E-Learning.
Gilt die Pflicht auch, wenn ich schon vor 2020 Praxisanleiter war?
Ja. Der Bestandsschutz nach § 4 Abs. 3 Satz 2 PflAPrV stellt nur deine alte Qualifikation der 300-Stunden-Zusatzqualifikation gleich. Die jährliche 24-Stunden-Fortbildung musst du trotzdem nachweisen.
Kann ich zusätzliche Stunden ins nächste Jahr übertragen?
In NRW ist das ausdrücklich ausgeschlossen. Für Sachsen-Anhalt gibt es keine veröffentlichte Übertragsregel; maßgeblich ist ein Nachweis pro Jahr. Plane deshalb jedes Jahr eigene 24 Stunden ein.
Muss ich die Fortbildung während der Elternzeit machen?
In Sachsen-Anhalt besteht bei gesetzlich oder vertraglich geregelten Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten keine Fortbildungspflicht. Die Fortbildung ist dann im Jahr der Wiederaufnahme zu absolvieren. NRW hat eine ähnliche Regel.
Was passiert, wenn ich die 24 Stunden nicht nachweise?
Dann ist deine Befähigung nach § 4 Abs. 3 PflAPrV nicht vollständig nachgewiesen. Du darfst in den Pflichteinsätzen der Ausbildung nicht als Praxisanleitung eingesetzt werden, bis der Nachweis vorliegt. Die genauen Folgen regelt die zuständige Landesbehörde.
Wer bezahlt die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter?
Die PflAPrV regelt die Kostenübernahme nicht. In der Praxis übernehmen viele Ausbildungsbetriebe Kosten und Freistellung, weil sie auf Praxisanleitende angewiesen sind. Sprich das am besten vor der Buchung mit deinem Arbeitgeber ab.
Quellen
- § 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) – Praxisanleitung, gesetze-im-internet.de
- Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt: Erlass zur Praxisanleitung in der neuen Pflegeausbildung, 1. Änderung vom 24.06.2021 (PDF)
- Bezirksregierung Arnsberg (NRW): Praxisanleitung Pflegeberufe – Fortbildungsnachweis
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


