📌 Kurz gesagt
Den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bekommst du in der Regel, wenn du arbeitslos bist, dir Arbeitslosigkeit droht oder dir ein Berufsabschluss fehlt. Bist du in der Pflege angestellt, läuft die Förderung meist über § 82 SGB III („Qualifizierungschancengesetz“): Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße 25 bis 100 % der Lehrgangskosten und zahlt dem Arbeitgeber 25 bis 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Voraussetzung sind unter anderem mehr als 120 Stunden Weiterbildung bei einem nach AZAV zugelassenen Träger und ein Antrag vor Kursbeginn.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Bildungsgutschein?
- Bekommen auch Beschäftigte in der Pflege einen Bildungsgutschein?
- Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
- Wie hoch ist die Förderung nach Betriebsgröße?
- Was ist das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III?
- Welche Pflege-Weiterbildungen sind förderfähig?
- Gibt es Landesprogramme, z. B. in Sachsen-Anhalt?
- Warum gibt es für die PDL-Weiterbildung bei Livento kein Aufstiegs-BAföG?
- Praxisbeispiel: Zwei Wege zur Förderung
- So gehst du vor: Antrag Schritt für Schritt
- Häufige Fragen
- Quellen
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 81 Abs. 4 SGB III. Er bestätigt, dass die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernommen werden – meist mit festgelegtem Bildungsziel, begrenzter Gültigkeit und für eine bestimmte Region.
Übernommen werden können die Lehrgangskosten inklusive Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten (bis zu 160 € pro Kind und Monat) und bei auswärtiger Unterbringung auch Unterkunft und Verpflegung. Seit dem 1. Januar 2025 ist auch für Menschen im Bürgergeld-Bezug die Agentur für Arbeit für die Weiterbildungsförderung zuständig.
Wichtig: Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand 01.01.2026) ist er längstens drei Monate gültig, und du musst ihn im Original vor Kursbeginn beim Bildungsträger abgeben.
Bekommen auch Beschäftigte in der Pflege einen Bildungsgutschein?
Nur in bestimmten Fällen. § 81 SGB III setzt voraus, dass die Weiterbildung nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Ein sicherer Job als Pflegefachkraft erfüllt diese Voraussetzung normalerweise nicht.
Für Beschäftigte gibt es deshalb einen eigenen Förderweg: § 82 SGB III, bekannt als Qualifizierungschancengesetz. Hier stellt in der Praxis meist dein Arbeitgeber den Antrag beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Laut § 81 Abs. 4 SGB III kann bei Beschäftigten sogar ganz auf den Gutschein verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte zustimmen.
| Merkmal | Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) | Beschäftigtenförderung (§ 82 SGB III) |
|---|---|---|
| Für wen? | Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss | Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis |
| Wer stellt den Antrag? | Du selbst, nach Beratung durch Agentur für Arbeit | In der Regel der Arbeitgeber, mit Erklärung der beschäftigten Person |
| Lehrgangskosten | Bis zu 100 % | 25–100 %, abhängig von der Betriebsgröße |
| Lohn während der Weiterbildung | Arbeitslosengeld läuft in der Regel weiter | Arbeitsentgeltzuschuss an den Arbeitgeber: 25–75 % |
| Mindestdauer | Keine feste Stundengrenze im Gesetz | Mehr als 120 Stunden |
| Zulassung | Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen | Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen |
| Zeitpunkt | Gutschein vor Kursbeginn beim Träger einreichen | Antrag möglichst früh, vor Kursbeginn |
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
„Qualifizierungschancengesetz“ ist der umgangssprachliche Name für die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III. Das Gesetz von 2018 wurde mit dem Weiterbildungsgesetz zum 1. April 2024 vereinfacht: Seitdem gelten feste Fördersätze statt „bis zu“-Spannen, und die Regeln sind einheitlicher.
Gefördert wird, wenn diese Voraussetzungen zusammen erfüllt sind (§ 82 Abs. 1 SGB III):
- Die Weiterbildung geht über eine kurze, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinaus.
- Dein Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
- Du hast in den letzten zwei Jahren keine nach § 82 geförderte Weiterbildung besucht.
- Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
- Bildungsträger und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen.
Zwei Details übersehen viele. Erstens: Asynchrone Lernanteile ohne jederzeitigen Kontakt zu Lehrkräften zählen laut Fachlichen Weisungen 2026 nicht zu den 120 Stunden. Live-Online-Unterricht mit Dozent:in zählt dagegen als Unterricht. Zweitens: Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind ausgeschlossen. Kurze jährliche Pflichtfortbildungen fallen deshalb in der Regel nicht unter § 82.
Wie hoch ist die Förderung nach Betriebsgröße?
Die Höhe hängt von der Zahl der Beschäftigten im Betrieb ab. Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende und Minijobber zählen nicht mit. Verbundene Unternehmen werden zusammen betrachtet.
| Betriebsgröße | Übernahme Lehrgangskosten | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | 100 % (Arbeitgeber in der Regel ohne Eigenanteil) | 75 % |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 % (Arbeitgeber trägt 50 %) | 50 % |
| ab 500 Beschäftigte | 25 % (Arbeitgeber trägt 75 %) | 25 % |
Es gibt Zuschläge: Bei Betrieben unter 500 Beschäftigten soll die Agentur auf den Arbeitgeberanteil verzichten, wenn du bei Kursbeginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert bist. Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen betriebsbezogenen Tarifvertrag zur Weiterbildung, sinkt der Arbeitgeberanteil um 5 Prozentpunkte und der Entgeltzuschuss kann um 5 Prozentpunkte steigen.
Für kleine ambulante Pflegedienste mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist das besonders attraktiv: Lehrgangskosten komplett gefördert, dazu drei Viertel des Lohns für die Kurszeit. Der Entgeltzuschuss gilt allerdings nur für Zeiten, in denen du wegen der Weiterbildung nicht arbeitest.
Was ist das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III?
Das Qualifizierungsgeld gibt es seit dem 1. April 2024. Es ersetzt während einer Weiterbildung 60 % (mit Kind 67 %) des wegfallenden Nettoentgelts. Gedacht ist es für Betriebe im Strukturwandel: Mindestens 20 % der Belegschaft (in kleinen und mittleren Unternehmen 10 %) müssen einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Zusätzlich braucht es in der Regel eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, und der Arbeitgeber zahlt die Lehrgangskosten.
Für die meisten Pflegeeinrichtungen spielt das Qualifizierungsgeld kaum eine Rolle. Der übliche Weg bleibt § 82 SGB III.
Welche Pflege-Weiterbildungen sind förderfähig?
Förderfähig ist nur, was nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist – der Träger und die konkrete Maßnahme. Livento ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger (Zertifizierungsstelle: TÜV Nord). Für die einzelnen Kurse sieht der aktuelle Stand so aus:
| Kurs | Umfang | Preis | Förderstatus |
|---|---|---|---|
| Betreuungskraft §§ 43b/53b SGB XI | 160 UE inkl. Praktikum | 1.050 € (umsatzsteuerfrei) | Über Bildungsgutschein förderbar (AZAV) |
| Verantwortliche Pflegefachkraft / PDL nach § 71 SGB XI | 460 Std., 12 Monate | 2.550 € oder 12 × 212,50 € | Förderung über Bildungsgutschein in Vorbereitung – frag uns nach dem aktuellen Stand |
| Praxisanleitung (§ 4 PflAPrV) | 300 Std. | auf Anfrage | Förderstatus bitte individuell anfragen |
| Refresh Betreuungskräfte (jährliche Pflichtfortbildung) | Kurzformat | 215 € | Nicht über Bildungsgutschein förderbar |
Ob ein konkreter Kurs auch die Bedingungen des § 82 erfüllt (mehr als 120 Stunden, AZAV-Zulassung der Maßnahme), klären wir gern mit dir und deinem Arbeitgeber vor der Anmeldung.
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Gibt es Landesprogramme, z. B. in Sachsen-Anhalt?
Ja, viele Bundesländer haben eigene Programme, mit eigenen Fördersätzen und Fristen. In Sachsen-Anhalt laufen zwei Programme aus ESF-Plus- und Landesmitteln über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2028. Falls du noch ältere Namen wie „Weiterbildung Direkt“ kennst: Maßgeblich sind heute die folgenden Programme.
- Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG individueller Zugang: für Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die selbst zahlen. Zuschuss je nach Einkommen und Lebenslage 60, 80 oder bis zu 90 % der Kosten, maximal 25.000 €. Die förderfähigen Kosten müssen über 1.000 € liegen.
- Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG betrieblicher Zugang: für Unternehmen bis 249 Beschäftigte mit Sitz in Sachsen-Anhalt. 60 % (bis 10 Beschäftigte) bzw. 50 % Zuschuss, mit Aufschlägen für Tarifbindung und bestimmte Personengruppen.
Laut FAQ der IB (Stand 14.10.2025) gilt beim individuellen Zugang: Du darfst dich erst verbindlich anmelden, wenn der Antrag bei der IB eingegangen ist. Beteiligt sich dein Arbeitgeber finanziell, ist der individuelle Zugang ausgeschlossen. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Ob ein Programm noch Mittel hat, erfährst du direkt bei der IB.
Warum gibt es für die PDL-Weiterbildung bei Livento kein Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert nur Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung vorbereiten. Dazu zählen etwa Abschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, gleichwertige bundes- oder landesrechtliche Abschlüsse und Weiterbildungen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft. In der Regel braucht es mindestens 400 Unterrichtsstunden.
Die PDL-Weiterbildung bei Livento schließt mit einer institutsinternen Prüfung ab: vier Modulprüfungen und ein Praxisprojekt mit Kolloquium. Sie erfüllt damit die Vorgaben des § 71 SGB XI (mindestens 460 Stunden), ist aber keine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung. Aufstiegs-BAföG ist deshalb nicht möglich.
Als Ausgleich bietet Livento eine Ratenzahlung direkt über das Institut an: 12 Raten à 212,50 € ohne Aufschlag und ohne Zinsen. Mehr dazu liest du im Artikel Weiterbildung in der Pflege: Kosten und Finanzierung.
Praxisbeispiel: Zwei Wege zur Förderung
Die folgenden Personen sind ausgedachte Beispiele zur Veranschaulichung.
Mandy, 41, war zehn Jahre im Einzelhandel und ist seit drei Monaten arbeitslos gemeldet. Sie möchte als Betreuungskraft in einem Pflegeheim arbeiten. Im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit erklärt sie ihr Ziel und bringt das Kursangebot mit. Die Vermittlungsfachkraft stellt einen Bildungsgutschein aus. Mandy reicht ihn im Original vor Kursstart bei Livento ein. Ihr Arbeitslosengeld läuft während der Qualifizierung in der Regel weiter.
Sandra, 47, ist Altenpflegerin in einem ambulanten Dienst mit 23 Beschäftigten und soll mittelfristig die Pflegedienstleitung übernehmen. Ihr Abschluss liegt 20 Jahre zurück, gefördert wurde sie bisher nie. Ist der gewählte Kurs nach AZAV zugelassen, kann ihr Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service einen Antrag nach § 82 SGB III stellen. Bei unter 50 Beschäftigten sind 100 % der Lehrgangskosten und 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Kurszeiten vorgesehen.
So gehst du vor: Antrag Schritt für Schritt
Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist (Bildungsgutschein)
- Kurs aussuchen: Wähle eine AZAV-zugelassene Weiterbildung und lass dir vom Träger ein Angebot mit Maßnahmenummer geben.
- Termin vereinbaren: Melde dich bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter und bitte um ein Beratungsgespräch zur Weiterbildung.
- Ziel begründen: Erkläre, warum dich genau diese Qualifizierung in Arbeit bringt, zum Beispiel mit Stellenanzeigen aus deiner Region.
- Gutschein erhalten: Prüfe Bildungsziel, Gültigkeitsdauer und Region auf dem Gutschein.
- Beim Träger einreichen: Gib den Gutschein im Original vor Kursbeginn ab. Der Träger bestätigt darauf deinen Platz.
Wenn du beschäftigt bist (§ 82 SGB III)
- Gespräch mit dem Arbeitgeber: Kläre, ob die Einrichtung die Weiterbildung unterstützt. Tipps dazu findest du in unserem Artikel Arbeitgeber soll die Weiterbildung bezahlen.
- Trägerbescheinigung anfordern: Der Bildungsträger stellt Kursdaten, Stundenumfang und Zulassung zusammen.
- Arbeitgeber-Service kontaktieren: Dein Arbeitgeber nimmt Kontakt auf und stellt den Antrag, gern online. Dazu gehören AEZ-Antrag, Arbeitnehmererklärung, Trägerbescheinigung und Fragebogen.
- Bewilligung abwarten: Melde dich erst verbindlich an, wenn die Förderung geklärt ist oder ein kostenfreier Rücktritt möglich ist.
- Schlusserklärung: Nach Kursende reicht der Arbeitgeber die Schlusserklärung ein.
💡 Tipp aus der Praxis
Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Förderungen werden fast nie rückwirkend gezahlt. Ob Bildungsgutschein, § 82 oder Landesprogramm: erst Antrag, dann Anmeldung. Bei Livento kannst du dir vorab unverbindlich einen Platz reservieren lassen.
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Häufige Fragen zum Bildungsgutschein in der Pflege
Kann ich als angestellte Pflegekraft einen Bildungsgutschein bekommen?
In der Regel nicht, denn der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III setzt Arbeitslosigkeit, drohende Arbeitslosigkeit oder einen fehlenden Berufsabschluss voraus. Für Beschäftigte gibt es die Förderung nach § 82 SGB III, die meist über den Arbeitgeber beantragt wird. Bei Beschäftigten kann die Agentur sogar ganz auf den Gutschein verzichten.
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand 01.01.2026) gilt ein Bildungsgutschein längstens drei Monate. Innerhalb dieser Frist muss die Weiterbildung beginnen und der Gutschein im Original beim Träger vorliegen. Danach musst du einen neuen Gutschein beantragen.
Wie viel zahlt die Agentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz?
Bei unter 50 Beschäftigten übernimmt sie 100 % der Lehrgangskosten und zahlt 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Bei 50 bis 499 Beschäftigten sind es jeweils 50 %, ab 500 Beschäftigten jeweils 25 %. Für Beschäftigte ab 45 Jahren, schwerbehinderte Menschen und bei Betriebsvereinbarungen gibt es Zuschläge.
Welche Mindestdauer muss eine Weiterbildung für § 82 SGB III haben?
Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen. Asynchrone Lernanteile ohne jederzeitigen Kontakt zu Lehrkräften zählen dabei nicht mit. Live-Online-Unterricht mit Dozent:in gilt dagegen als Unterricht.
Muss der Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein?
Ja, sowohl beim Bildungsgutschein als auch bei § 82 SGB III müssen Träger und konkrete Maßnahme nach AZAV zugelassen sein. Livento ist AZAV-zertifiziert, Zertifizierungsstelle ist der TÜV Nord. Welche Kurse aktuell zugelassen sind, beantworten wir dir gern individuell.
Bekomme ich für die PDL-Weiterbildung Aufstiegs-BAföG?
Das hängt vom Anbieter ab, denn Aufstiegs-BAföG gibt es nur für Lehrgänge mit öffentlich-rechtlich geregelter Prüfung. Die PDL-Weiterbildung bei Livento endet mit einer institutsinternen Prüfung und ist deshalb nicht über Aufstiegs-BAföG förderbar. Stattdessen kannst du in 12 zinsfreien Raten à 212,50 € zahlen.
Gibt es in Sachsen-Anhalt zusätzliche Förderung?
Ja, über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gibt es das Programm WEITERBILDUNG mit individuellem und betrieblichem Zugang, gültig bis Ende 2028. Privatpersonen können je nach Lage 60 bis 90 % Zuschuss erhalten, Unternehmen 50 bis 60 % plus Aufschläge. Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung bei der IB eingehen.
Quellen
- § 81 SGB III – Grundsatz (Bildungsgutschein), gesetze-im-internet.de
- § 82 SGB III – Förderung von Beschäftigten, gesetze-im-internet.de
- § 82a SGB III – Qualifizierungsgeld, gesetze-im-internet.de
- Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein
- Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung von Beschäftigten
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026 (PDF)
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt 6 – Förderung der beruflichen Weiterbildung (PDF)
- Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld (PDF)
- Förderdatenbank des Bundes: Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG individueller Zugang
- Förderdatenbank des Bundes: Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG betrieblicher Zugang
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt: FAQ WEITERBILDUNG individuell, Stand 14.10.2025 (PDF)
- § 2 AFBG – Förderfähige Maßnahmen, gesetze-im-internet.de
- § 71 SGB XI – Pflegeeinrichtungen, gesetze-im-internet.de
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


