Behandlungspflege LG 1 und LG 2: Was Pflegehilfskräfte dürfen und welche Regeln in deinem Bundesland gelten
📌 Kurz gesagt
LG 1 und LG 2 sind Leistungsgruppen der ärztlich verordneten Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie bündeln einfache Maßnahmen wie Blutdruck- und Blutzuckermessung, s.c.-Injektionen, Medikamentengabe oder Kompressionsstrümpfe, die eine Pflegefachkraft unter bestimmten Voraussetzungen an geschulte Pflegehilfskräfte übertragen kann. Welche Schulung dafür nötig ist, regelt kein Bundesgesetz, sondern der Versorgungsvertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V in deinem Bundesland. Die Spanne reicht von modularen Kursen mit 8 bis 18 Schulstunden je Maßnahme (Niedersachsen) bis zu 160 Unterrichtsstunden plus dreimonatigem Praktikum (Nordrhein-Westfalen).
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeuten LG 1 und LG 2?
- Welche Regeln gelten bundesweit?
- Welche Maßnahmen gehören zu LG 1 und LG 2?
- Wie funktioniert die Delegation?
- Welche Regeln gelten in welchem Bundesland?
- Was ist mit LG 3 und LG 4?
- So gehst du vor: In 5 Schritten zur LG-1-Qualifikation
- Häufige Fragen
- Quellen
Was bedeuten LG 1 und LG 2?
LG 1 und LG 2 sind die beiden untersten Leistungsgruppen der Behandlungspflege in der ambulanten häuslichen Krankenpflege. „LG“ steht für Leistungsgruppe. Gemeint sind ärztlich verordnete Maßnahmen, die vergleichsweise wenig Risiko bergen und deshalb nicht zwingend von einer dreijährig ausgebildeten Pflegefachkraft ausgeführt werden müssen.
Wichtig für dich: Der Begriff steht in keinem Bundesgesetz. Er stammt aus den Verträgen, die Krankenkassen und Pflegedienst-Verbände auf Landesebene schließen. Besonders verbreitet ist die Einteilung in Nordrhein-Westfalen, wo es eine Kompetenzmatrix mit vier Leistungsgruppen gibt. In Stellenanzeigen wird „LG 1“ oder „LG-1-Schein“ aber inzwischen bundesweit als Kurzform für „Pflegehilfskraft mit Behandlungspflege-Schulung“ verwendet.
Die Behandlungspflege selbst ist dagegen bundesweit klar definiert. Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschreibt sie als Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die Krankheiten heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Beschwerden lindern sollen und deren Durchführung an Pflegefachkräfte oder Pflegekräfte übertragen werden kann (§ 2 Abs. 1 HKP-Richtlinie).
Welche Regeln gelten bundesweit für die Behandlungspflege?
Bevor wir zu den Ländern kommen, hilft ein Blick auf die drei Ebenen, die zusammenspielen. Nur wenn du sie kennst, verstehst du, warum ein LG-1-Nachweis aus Köln in Magdeburg nicht automatisch gilt.
| Ebene | Regelwerk | Was dort steht |
|---|---|---|
| Gesetz | § 37 und § 132a SGB V | Anspruch der Versicherten auf häusliche Krankenpflege; Krankenkassen schließen Versorgungsverträge mit Pflegediensten. |
| Bundesrichtlinie | Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA (zuletzt geändert 16.10.2025, in Kraft seit 12.12.2025) | Welche Maßnahmen verordnungsfähig sind (Leistungsverzeichnis mit Nummern, z. B. Nr. 10 Blutdruckmessung, Nr. 26 Medikamente). |
| Bundesempfehlung | Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V (i. d. F. vom 18.12.2023) | Häusliche Krankenpflege wird „unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft“ erbracht (§ 1 Abs. 1). Zu Pflegehilfskräften gibt es dort keine eigene Regelung. |
| Land | Verträge nach § 132a Abs. 4 SGB V | Wer welche Maßnahme übernehmen darf und welche Schulung dafür nötig ist – inklusive Leistungsgruppen, Kompetenzmatrix und Curricula. |
Die entscheidende Ebene für Pflegehilfskräfte ist also die vierte. Genau deshalb unterscheiden sich Schulungsumfang, Praktikum und Nachweis je nach Bundesland – manchmal sogar je nach Verband, dem dein Pflegedienst angehört.
Welche Maßnahmen gehören typischerweise zu LG 1 und LG 2?
Die genaue Zuordnung legt der jeweilige Landesvertrag fest. Die folgende Übersicht zeigt Maßnahmen, die in mehreren Landesverträgen für geschulte Hilfskräfte geöffnet sind, mit der Nummer aus dem Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie. Die Spalte „üblich“ orientiert sich an der NRW-Systematik und ist als Orientierung gedacht, nicht als verbindliche Regel für dein Land.
| Maßnahme | Nr. HKP-Richtlinie | üblich in |
|---|---|---|
| Blutdruckmessung | 10 | LG 1 |
| Blutzuckermessung | 11 | LG 1 |
| Injektionen s.c. (z. B. Insulin, Heparin) | 18 | LG 1 |
| Medikamente richten und verabreichen (auch Augentropfen) | 26 | LG 1 |
| Inhalation | 17 | LG 1 |
| Kompressionsstrümpfe an- oder ausziehen | 31b | LG 1 |
| Kälteträger auflegen | 21 | LG 1 |
| Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung | 12 | LG 2 |
| Flüssigkeitsbilanzierung | 15 | LG 2 |
| Klistier / Klysma | 14 | LG 2 |
| Versorgung eines suprapubischen Katheters | 22 | LG 2 |
| Versorgung bei PEG | 27 | LG 2 |
Ein Beispiel für eine konkrete Landesliste ist der Berliner Mustervertrag der Krankenkassen: Er nennt unter anderem Medikamentengabe (ohne Betäubungsmittel), Kompressionsstrümpfe, Kälteträger, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, interstitielle Glukosemessung, Positionswechsel bei Dekubitus, s.c.-Injektionen (Insulin und Antikoagulanzien) und das dermatologische Teilbad.
💡 Tipp aus der Praxis
Frag deine Pflegedienstleitung nach der Kompetenzmatrix oder der Anlage zum Landesvertrag, die für euren Dienst gilt. Dort steht schwarz auf weiß, welche Nummer aus dem Leistungsverzeichnis du mit welchem Nachweis übernehmen darfst. So vermeidest du Diskussionen bei der nächsten Prüfung durch die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst.
Wie funktioniert die Delegation von Behandlungspflege an Pflegehilfskräfte?
Behandlungspflege ist immer ärztlich verordnet. Die Ärztin oder der Arzt verordnet die Maßnahme, die Krankenkasse genehmigt sie, und der Pflegedienst führt sie aus. Innerhalb des Pflegedienstes trägt die verantwortliche Pflegefachkraft die Verantwortung dafür, wer die Maßnahme konkret übernimmt.
Für dich als Pflegehilfskraft heißt das: Du handelst nie „auf eigene Rechnung“. Die Pflegefachkraft prüft, ob du die Maßnahme fachlich beherrschst, ob die Situation beim Patienten stabil ist und ob du sie im Notfall erreichen kannst. Der Berliner Vertrag formuliert das deutlich: Die Übertragung erfolgt „nach dem Ermessen der verantwortlichen Pflegefachkraft und unter ihrer Verantwortungshoheit“.
Im Berliner Modell muss der Pflegedienst außerdem ein Einarbeitungskonzept mit Zielen, Inhalten, Zeitrahmen und einer festen Ansprechperson vorhalten. Die durchgehende Erreichbarkeit einer Pflegefachkraft während deines Einsatzes muss sichergestellt sein. Fachliche Überprüfungen sind mindestens einmal jährlich zu dokumentieren, und der Nachweis über deine Qualifikation gehört in die Personalakte.
Daraus ergeben sich drei Verantwortungsebenen, die du kennen solltest:
- Anordnungsverantwortung: Die Ärztin oder der Arzt ist für die Verordnung verantwortlich.
- Organisationsverantwortung: Der Pflegedienst und die verantwortliche Pflegefachkraft entscheiden, wer welche Maßnahme übernimmt.
- Durchführungsverantwortung: Du bist dafür verantwortlich, die übertragene Maßnahme fachgerecht auszuführen, Auffälligkeiten zu erkennen und sofort weiterzugeben.
Ein wichtiger Unterschied zur stationären Pflege: In Pflegeheimen gehört die Behandlungspflege zu den Leistungen der Einrichtung. Häusliche Krankenpflege kann dort nicht verordnet werden (§ 1 Abs. 6 HKP-Richtlinie). Die Leistungsgruppen aus den HKP-Verträgen gelten deshalb im Heim nicht direkt. Wie Einrichtungen dort Aufgaben an Hilfskräfte übertragen, regeln sie im Rahmen ihrer eigenen Organisationsverantwortung.
Praxisbeispiel: Sandra wechselt in die ambulante Pflege
Beispiel: Sandra, 44, arbeitet seit sechs Jahren als ungelernte Pflegehilfskraft in einem Pflegeheim in Bitterfeld-Wolfen. Sie möchte zu einem ambulanten Dienst wechseln, weil sie dort feste Touren und mehr Eigenständigkeit hat. Im Bewerbungsgespräch fragt die Pflegedienstleitung: „Hast du LG 1?“
Sandra hat im Heim zwar oft Blutzucker gemessen, aber nie eine anerkannte Schulung besucht. Gemeinsam mit der künftigen Chefin klärt sie, welcher Nachweis im Vertrag des Dienstes gefordert wird. Sie besucht einen Basiskurs Behandlungspflege, erhält ihr Zertifikat und wird danach von der Pflegefachkraft für jede Maßnahme einzeln eingearbeitet. Erst dann übernimmt sie Blutzuckermessungen und Insulingaben auf ihrer Tour.
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Welche Regeln gelten für LG 1 und LG 2 in welchem Bundesland?
Es gibt keinen bundesweit einheitlichen „LG-Schein“. Jedes Land hat eigene Verträge, und innerhalb eines Landes können sich die Verträge verschiedener Verbände unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt vier Beispiele, die wir anhand öffentlich zugänglicher Vertragsdokumente geprüft haben.
| Bundesland | Regelung | Schulungsumfang | Praxis / Nachweis |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Kompetenzmatrix mit Leistungsgruppen 1–4 im Rahmenvertrag HKP | 160 Unterrichtsstunden plus 26 Stunden Vor- und Nachbereitung (nach Angaben von NRW-Bildungsträgern) | Dreimonatiges Praktikum, schriftliche, mündliche und praktische Prüfung, Nachweis gegenüber den Kostenträgern |
| Niedersachsen | § 11a der Rahmenvereinbarung nach § 132a Abs. 4 SGB V, Kompetenzmatrix (Anlage 5), Curriculum (Anlage 6, Stand 01.09.2023) | Modular: Blutdruckmessung 18, Blutzuckermessung 18, Kompressionsverband 18, Flüssigkeitsbilanz 8, Klistier/Klysma 8 Schulstunden | Schriftliche und mündliche Wissenskontrolle je Modul, Zertifikat; praktische Prüfung durch den Pflegedienst |
| Berlin | § 17 Mustervertrag HKP: formale und materielle Qualifikation | Keine feste Stundenzahl; interne oder externe Schulung | Einarbeitungskonzept, Erreichbarkeit einer Pflegefachkraft, jährliche Fachbegleitung, Nachweis in der Personalakte |
| Brandenburg | § 23 Muster-Rahmenvertrag HKP | Keine feste Stundenzahl im Vertragstext | „Geeignetes Personal“ arbeitet unter Anleitung und Verantwortung einer Pflegefachkraft |
Auffällig ist der Unterschied zwischen Niedersachsen und NRW: Niedersachsen richtet das Curriculum ausdrücklich an Mitarbeitende mit mindestens einjähriger staatlich anerkannter Ausbildung, etwa Pflegeassistenz, Altenpflegehilfe oder Medizinische Fachangestellte. In NRW richten sich die Kurse nach Angaben der dortigen Bildungsträger an Pflegehilfskräfte allgemein – verlangt werden dafür aber deutlich mehr Stunden und ein mehrmonatiges Praktikum.
Was ändert die neue Pflegefachassistenzausbildung?
Ab dem 1. Januar 2027 startet die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate und kann bei Berufserfahrung verkürzt werden. Wie die Landesverträge die neuen Pflegefachassistentinnen und -assistenten bei der Behandlungspflege einordnen, ist noch offen. Für alle, die bereits ohne Helferausbildung in der Pflege arbeiten, bleibt eine gezielte Behandlungspflege-Schulung vorerst der schnellste Weg zu mehr Verantwortung.
Was ist mit LG 3 und LG 4 – darf eine Pflegehilfskraft das auch?
Nein, in der Regel nicht. LG 3 und LG 4 umfassen anspruchsvollere Maßnahmen, die ein höheres Risiko für Patientinnen und Patienten haben. Dazu zählen zum Beispiel das Absaugen der Atemwege (Nr. 6 HKP-Richtlinie), i.v.-Infusionen (Nr. 16), das Legen einer Magensonde (Nr. 25), die Pflege eines zentralen Venenkatheters (Nr. 30) oder der Wechsel einer Trachealkanüle (Nr. 29).
Diese Maßnahmen bleiben Pflegefachkräften und teilweise Pflegekräften mit mindestens einjähriger Ausbildung vorbehalten. Die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden (Nr. 31a) ist sogar an besonders qualifizierte Pflegefachkräfte gebunden. Die Rahmenempfehlungen verlangen dafür eine Zusatzqualifikation von mindestens 84 Unterrichtseinheiten für eigenverantwortlich tätige Kräfte und 168 Unterrichtseinheiten für die verantwortliche Fachkraft.
So gehst du vor: In 5 Schritten zur LG-1-Qualifikation
- Vertrag klären: Frag deine Pflegedienstleitung, welchem Landesvertrag euer Dienst beigetreten ist und welche Anlage die Qualifikation für Behandlungspflege regelt.
- Voraussetzungen prüfen: Kläre, ob du eine Helfer- oder Assistenzausbildung brauchst oder ob „sonstige geeignete Kräfte“ zugelassen sind. Berufserfahrung musst du in manchen Ländern nachweisen.
- Passenden Kurs wählen: Achte darauf, dass Inhalte, Stundenumfang und Prüfungsform zu den Vorgaben deines Landes passen. Lass dir das von deinem Arbeitgeber bestätigen, bevor du buchst.
- Praxis einplanen: Manche Verträge verlangen ein Praktikum unter Anleitung einer Pflegefachkraft, andere eine dokumentierte Einarbeitung im eigenen Dienst.
- Nachweise sammeln: Zertifikat, Praktikums- oder Einarbeitungsnachweis und ggf. die Bestätigung der Krankenkasse gehören in deine Personalakte. Bewahre Kopien auch privat auf.
Wie geht es nach LG 1 weiter?
Viele Pflegehilfskräfte nutzen die Behandlungspflege-Schulung als ersten Schritt. Wer lieber im Bereich Alltagsbegleitung arbeitet, findet in der Qualifizierung zur Betreuungskraft einen klar geregelten Weg. Alle Voraussetzungen dazu erklären wir im Artikel Betreuungskraft nach §§ 43b und 53b SGB XI. Bist du bereits Betreuungskraft, lies, was für die jährliche Pflichtfortbildung mit 16 Stunden gilt.
Für Pflegefachkräfte, die selbst anleiten, lohnt sich die Weiterbildung zur Praxisanleitung. Wer die Verantwortung für einen ganzen Dienst übernehmen will, findet in der Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft den nächsten Schritt.
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Häufige Fragen zu Behandlungspflege LG 1 und LG 2
Was bedeutet LG 1 in der Pflege?
LG 1 steht für Leistungsgruppe 1 der ärztlich verordneten Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege. Dazu gehören einfache Maßnahmen wie Blutdruck- und Blutzuckermessung, s.c.-Injektionen, Medikamentengabe und das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Geschulte Pflegehilfskräfte dürfen sie unter Verantwortung einer Pflegefachkraft übernehmen, wenn der Landesvertrag das vorsieht.
Was ist der Unterschied zwischen LG 1 und LG 2?
LG 2 umfasst Maßnahmen, die etwas mehr Fachwissen erfordern als LG 1, zum Beispiel Flüssigkeitsbilanzierung, Klistiere, Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung oder die Versorgung von PEG und suprapubischem Katheter. Die genaue Zuordnung legt der Vertrag des jeweiligen Bundeslandes fest. In Nordrhein-Westfalen ist die Einteilung in einer Kompetenzmatrix geregelt.
Gibt es einen bundesweit gültigen LG-1-Schein?
Nein. Die Qualifikation für Behandlungspflege durch Pflegehilfskräfte regeln die Verträge nach § 132a Abs. 4 SGB V auf Landesebene. Ein Nachweis aus einem Bundesland wird deshalb nicht automatisch in einem anderen anerkannt. Kläre vor einem Wechsel mit dem neuen Arbeitgeber, ob dein Zertifikat ausreicht.
Wie viele Stunden umfasst eine Schulung für LG 1 und LG 2?
Das hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben von Bildungsträgern 160 Unterrichtsstunden plus 26 Stunden Vor- und Nachbereitung und ein dreimonatiges Praktikum üblich. In Niedersachsen ist die Schulung modular mit 8 bis 18 Schulstunden je Maßnahme aufgebaut.
Darf eine Pflegehilfskraft ohne Schulung Behandlungspflege machen?
Grundsätzlich nicht in der häuslichen Krankenpflege. Die Landesverträge verlangen entweder eine formale Qualifikation, etwa eine einjährige Helferausbildung, oder einen Nachweis über eine Schulung und Einarbeitung. Die verantwortliche Pflegefachkraft entscheidet im Einzelfall, ob du eine Maßnahme übernehmen darfst.
Gelten LG 1 und LG 2 auch im Pflegeheim?
Nicht direkt. Die Leistungsgruppen stammen aus den Verträgen zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Im Pflegeheim gehört die Behandlungspflege zu den Leistungen der Einrichtung, die Aufgabenverteilung regelt der Träger im Rahmen seiner Organisationsverantwortung.
Kann ich den Basiskurs Behandlungspflege online machen?
Das kommt auf die Vorgaben deines Landesvertrags an. Niedersachsen etwa sieht im Curriculum Präsenzunterrichtsstunden vor und will erst zwei Jahre nach Inkrafttreten prüfen, ob Teile digital stattfinden können. Kläre vor der Buchung mit deinem Arbeitgeber, welches Format für euren Dienst akzeptiert wird.
Was kostet der Livento-Basiskurs Behandlungspflege LG 1?
Der Livento-Basiskurs Behandlungspflege LG 1 kostet 220 € pro Teilnehmerin oder Teilnehmer. Für Einrichtungen bieten wir den Kurs auch als Inhouse-Schulung an. Termine und Details erhältst du über unsere kostenlose Beratung.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, zuletzt geändert am 16.10.2025, in Kraft seit 12.12.2025
- GKV-Spitzenverband u. a.: Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege, i. d. F. vom 18.12.2023
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
- § 132a SGB V – Versorgung mit häuslicher Krankenpflege
- AOK Niedersachsen: Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung gem. § 132a Abs. 4 SGB V – Curriculum nach § 11a (Stand 01.09.2023)
- AOK Nordost / vdek: Mustervertrag Häusliche Krankenpflege Berlin gemäß § 132a Abs. 4 SGB V, § 17
- AOK Nordost / vdek: Muster-Rahmenvertrag Häusliche Krankenpflege Brandenburg, § 23
- vdek-Landesvertretung NRW: Häusliche Krankenpflege (SGB V) in Nordrhein-Westfalen
- vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt: Häusliche Krankenpflege in Sachsen-Anhalt
- Bundesministerium für Gesundheit: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung der Pflegefachassistenz (09.10.2025)
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

